Rund 6,6 Millionen Förderung für Parteien

Nach einer Prüfung der Finanzabteilung fallen Kärntens Parteien, bis auf das Team Stronach, überraschenderweise doch nicht um die Parteienförderungen um, die an beschränkte Wahlkampfkosten gekoppelt war. Rund 6,6 Mio. Euro bekommen die Parteien nun 2014.

590.000 Euro durften für den Wahlkampf zur Landtagswahl im März pro Partei ausgegeben werden, so beschlossen es SPÖ, ÖVP und Grüne im Landtag vor der Wahl. Wer sich nicht daran hielt, dem sollte die Parteiförderung für das nächste Jahr gestrichen werden. Die Finanzabteilung des Landes prüfte nun die Wahlkampfkosten und kam zu dem überraschenden Ergebnis, dass allen Parteien - bis auf das Team Stronach - diese Kostengrenze nun doch nicht überschritten.

Kosten der Landtagsklubs nicht einberechnet

Denn Ausgaben über Unternehmen der Parteien, wie etwa auch der Landtagsklubs, werden doch nicht zu den Wahlkampfkosten dazu gezählt, erläutert der Leiter der Finanzabteilung des Landes, Horst Felsner. Im Gesetz sei ausdrücklich von den Wahlparteien die Rede. „Die einzige Zurechnung, die das Gesetz vorsieht, sind die Aufwendungen der Wahlwerber“, so Felsner. Dass auch die Wahlkosten der Landtagsklubs in die Berechnung einbezogen werden, dazu fehle also derzeit die rechtliche Grundlage.

Das bedeutet nun, dass die Parteienförderung für nächstes Jahr ausbezahlt werden muss – rund 6,6 Millionen Euro. Die SPÖ erhält 2,343 Millionen Euro, die FPÖ 1,267 Millionen, ÖVP und Grüne je 1,132 Millionen und das BZÖ bekommt 729.000 Euro. Dem Team Stronach wären laut Felsner 998.000 Euro zugestanden.

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