Prozess wegen NS-Wiederbetätigung

Wegen Wiederbetätigung sind am Mittwoch vier Männer am Landesgericht Klagenfurt zu Haftstrafen zwischen elf und 30 Monaten verurteilt worden. Sie sollen NS-Parolen auf Gebäude, Schilder und einen Radarkasten gesprüht haben.

Vor den Geschworenen zeigten sich die vier Angeklagten im Alter zwischen 19 und 25 Jahren geständig, wenn auch nur teilweise einsichtig. Die Geschworenen sprachen alle vier Klagenfurter schuldig. Die Angeklagten nahmen die Urteile - 30 Monate unbedingte Haft für den Anführer und teilbedingte Freiheitsstrafen für die drei anderen Beteiligten - an. Sie sind noch nicht rechtskräftig.

5.000 Euro Schaden durch „Schmieraktion“

Laut Staatsanwältin Antoinette Tröster hatten die jungen Männer Ende April des Vorjahres in Klagenfurt in einer nächtlichen Aktion zahlreiche Plakate mit nationalsozialistischen Parolen auf Hauswände und Geschäfte gehängt. Zudem besprühten sie Straßenschilder und sogar Radarkästen mit diversen NS-Geheimcodes. 5.000 Euro Schaden seien dadurch angerichtet worden.

Die vier Männer bezeichnen sich selbst als „Gesinnungsfreunde“. Alle sind wegen unterschiedlicher Delikte vorbestraft. Drei von ihnen tragen eine auffällige Tätowierung mit den Initialen „AB“, was für „arischer Bruder“ steht.

Richter ortet unzureichende Distanzierung

Der mutmaßliche Anführer, mit 25 Jahren der älteste der Angeklagten, sagte vor Gericht: „Meine politische Einstellung ist ein Teil von mir.“ Heute würde er die Aktion nicht mehr machen, auch wegen seiner zehn Monate alten Tochter. Laut Richter Alfred Pasterk hätten zumindest zwei der Angeklagten „keine ausreichende Distanzierung vom NS-Gedankengut“.