OGH bestätigt Haftstrafen in Causa Hypo
Die Richter zogen sich am Dienstag nach einer rund einstündigen Verhandlung zur Beratung zurück und verkündeten dann das Urteil. Wegen Untreue wurden in erster Instanz 2012 am Landesgericht Klagenfurt Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer zu 3,5 Jahren, Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger und Rechtsanwalt Gerhard Kucher zu je 4 Jahren und Steuerberater Hermann Gabriel zu 4,5 Jahren Haft verurteilt. Dagegen erhoben sie Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung - mehr dazu in Urteil im Hypo-Kulterer-Prozess fertig
Die Haft werden die Verurteilten frühestens in einem Jahr antreten. Laut Kulterers Rechtsanwalt Ferdinand Lanker besteht die Möglichkeit, wirtschaftliche oder persönliche Gründe geltend zu machen, die ausreichend begründet und aufgezeigt werden müssen. Damit könne grundsätzlich ein Haftaufschub erreicht werden.
Debatte: Hypo Alpe-Adria: Zu lange gezögert?
Verteidiger am Wort
Die Verteidiger der Verurteilten fassten sich in ihren mündlichen Ausführungen vor dem OGH-Senat kurz. So monierte Rechtsanwalt Mathias Preuschl (Gabriel), dass das erstinstanzliche Urteil widersprüchlich sei. Seiner Ansicht nach ist der Kern des Verfahrens, ob die Rechtsansicht der Verurteilten vertretbar sei, dass durch die Vorzugsaktien Eigenmittel bei der Kärntner Hypo geschaffen wurden. In diesem Zusammenhang erinnerte er daran, dass die Bilanzen der Bank bis dato nicht geändert worden seien.
Kritik an Gutachter
Die Verteidiger Michael Rohregger (Kucher) und Ferdinand Lanker (Kulterer) kritisierten den gerichtlich bestellten Gutachter Karl Hengstberger, dem sie mangelnde Unabhängigkeit vorwarfen. Rohregger wies darauf hin, dass ein im Ermittlungsverfahren vom Staatsanwalt bestellter Sachverständiger später in der gerichtlichen Hauptverhandlung nicht unabhängig sein könne.
Auch Lanker stellte die Fairness des erstinstanzlichen Verfahrens infrage. Er sieht seinen Mandanten Kulterer als Sündenbock für den „Milliarden-Skandal“ rund um die Kärntner Hypo, „den man jemandem umhängen musste“. Kulterer sei zum Buhmann der Nation ausgerufen worden, es habe eine mediale Vorverurteilung stattgefunden. „Die Notverstaatlichung war überhaupt nicht notwendig“, so Lanker.
Generalanwalt weist Nichtigkeitsgründe zurück
Generalanwalt Michael Leitner wies die von den Verteidigern vorgebrachten Nichtigkeitsgründe zurück, in zwei Punkten sprach er von „aktenwidriger Argumentation“. Seiner Ansicht nach sind die erstinstanzlichen Strafen „sehr gut ausgewogen“. Die Kärntner Hypo, die als Privatbeteiligte am Verfahren beteiligt ist, sieht den Sachverhalt als ausreichend geklärt an und fordert vom OGH den Zuspruch des festgestellten Schadens von knapp 5,5 Mio. Euro. In erster Instanz wurde die Bank auf den Zivilrechtsweg verwiesen - mehr dazu in Klage abgewiesen: Hypo zieht vor OGH.