Causa Birnbacher: Weiter Warten auf Urteile

Bereits vor sieben Monaten fielen im Birnbacher-Martinz-Prozess in erster Instanz die Urteile, nun ist der Oberste Gerichtshof am Zug. Dort heißt es, ein rechtskräftiges Urteil soll es erst in ein paar Monaten geben, voraussichtlich im Herbst.

Bei dem Prozess ging es um das überhöhte Sechs-Millionen-Euro-Honorar an Steuerberater Dietrich Birnbacher für dessen Beratertätigkeit beim Verkauf der Hypo-Bank. Die Fristen für das Einreichen der angekündigten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen sind erst Anfang des Jahres verstrichen. Den Schuldspruch akzeptierte lediglich Birnbacher, er fühlt sich aber zu hart bestraft und hofft in der nächsten Instanz auf ein milderes Urteil.

Ein Schöffensenat hatte den ehemaligen ÖVP-Obmann Josef Martinz zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, Birnbacher zu drei Jahren und die Vorstände der Landesholding, Megymorez und Xander,zu drei beziehungsweise zwei Jahren.

Gerichtshof „noch ganz am Anfang“

Laut Frederick Lendl vom Obersten Gerichtshof ist der Akt zur Causa Birnbacher-Martinz erst seit Ende März in Wien, man stehe mit den Sichtungen der Nichtigkeitsbeschwerden noch ganz am Anfang. Zurzeit liege der Akt bei der Generalprokuratur, diese werde dann eine Stellungnahme abgeben. Fünf Richter des Obersten Gerichtshofes würden dann eine Entscheidung treffen. Wann, das lässt sich laut Lendl schwer einschätzen: „Wir sind aber zuversichtlich, dass er vor dem Herbst eine Entscheidung gibt.“ Der ganze Akt sei jedenfalls sehr umfangreich: „Es braucht Zeit, das sorgfältig durchzuarbeiten.“

Das Geständnis von Steuerberater Dietrich Birnbacher im Hypo-Untreueprozess hatte die politische Karriere von ÖVP-Chef Martinz beendet. Er gestand, dass der Großteil des überhöhten Millionenhonorars zur illegalen Parteienfinanzierung gedacht gewesen war. Er, die ÖVP und die Freiheitlichen unter Jörg Haider hätten sich die fast sechs Millionen Euro teilen wollen.

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