Druck auf Hypo-Bank weiter erhöht

Rückschlag für die Kärntner Hypo im Streit mit Ex-Eigentümerin BayernLB: Laut einem Gutachten sind Milliarden-Kredite der Bayern an die Bank nicht als Eigenkapital einzustufen. Unterdessen fordert die EU-Kommission bis Monatsende „Klarheit über die Roadmap“.

Die EU-Kommission will bis Monatsende Klarheit über das weitere Vorgehen Österreichs bei der Abwicklung der notverstaatlichten Bank. Bis dahin solle es eine Einigung bezüglich der Roadmap geben, die das Finanzministerium nun vorlegen muss, hieß es am Donnerstag aus Kommissionskreisen in Brüssel. Das heiße aber nicht, dass die Kommission da schon eine Entscheidung fällen werde. EU-Kommissar Joaquin Almunia hatte Anfang März klargemacht, dass ihm der Umbau der Problembank zu langsam gehe.

Man hatte Kommissionskreisen zufolge in Brüssel „nicht den Eindruck, Österreich bemüht sich hartnäckig genug um eine Lösung. Das führte zu einem Vertrauensverlust.“

Brüssel: Wien bemüht sich

Mit Vorlage einer detaillierten Roadmap seitens des Finanzministeriums könne sich das aber wieder einrenken. Almunia werde sich nicht „auf das eine oder andere Monat“ fixieren. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) könne jetzt jedoch nicht mehr sagen, bis 2014 sei das Thema erledigt und „bis dahin fragt uns nicht“. Jetzt müsse Wien wohl quartalsweise Bericht erstatten. Nunmehr habe man in Brüssel durchaus den Eindruck, Österreich bemühe sich. Immerhin habe das Finanzministerium deswegen zusätzliche Mitarbeiter aufgenommen.

Bankenstreit zwischen Hypo und Bayern geht weiter

Auch der Bankenstreit zwischen der notverstaatlichten Kärntner Hypo und ihrer deutschen Ex-Mutter BayernLB ist um ein Kapitel reicher: Der APA liegen Teile eines neuen 32-Seiten-Gutachtens der Münchner vor. Darin räumen Gutachter mit der Einschätzung der Hypo auf, die Kredite der Bayern LB als Eigenkapital eingestuft hatte. Der Sukkus des Guachtens: „Die in Frage stehenden Kredite der BayernLB an die Hypo sind nicht als Eigenkapital ersetzend gemäß § 1 EKEG zu qualifizieren.“ Die Hypo-Strategie müsse „scheitern“.

Die Republik Österreich als neue Eigentümerin der Hypo hatte mit diesem Argument die Rückzahlungen an die BayernLB im Vorjahr gestoppt. Die Bayern wollen nun 2,3 Milliarden Euro bis Jahresende 2013 zurück haben - in der Bilanz bewertet die Hypo diese Milliardensumme allerdings wegen der laufenden Feststellungsklage der Bayern nur mit einem Euro.

Gutachten im Auftrag der Bayern LB erstellt

Die Gutachter gehen Einlagen nach, die die Bayern in der Zeit ihres Engagements bei der ehemaligen Kärntner Landesbank zwischen März 2008 und Juni 2009 getätigt haben. Es wurde im Auftrag der BayernLB „zur rückwirkenden Erklärung eines Kredits als eigenkapitalersetzend gemäß Paragraf 1 EKEG (Eigenkapitalersatzgesetz)“ von Wolfgang Ballwieser und Christian Aders von der Fakultät für Betriebswirtschaft der Ludwig-Maximilians-Universität München erstellt.

Die Hypo erklärte die geflossenen Gelder nach Paragraf 1 EKEG als eigenkapitalersetzend. Im Gutachten heißt es dazu, die Hypo begründe den Rückzahlungsstopp zwar „mit zahlreichen Anhaltspunkten“ - etwa aus Prüfberichten, von externen Beratern und Aufsichtsbehörden - allerdings „ohne dass diese substanziiert und dokumentiert wurden“.

Kredit wegen Krise: Hypo wies sich als liquid aus

Auch verweise die Hypo im Brief selbst darauf, dass sie „in den Jahren der Kreditgewährung in den Jahresabschlüssen und in den Meldungen an die Aufsichtsbehörden (Oesterreichische Nationalbank, Finanzmarktaufsicht) stets ausreichende Eigenmittel nach dem BWG (Bankwesengesetz, Anm.) ausgewiesen“ hat. Das EKEG knüpfe zur Qualifizierung eines Kredits als eigenkapitalersetzend an die Tatsache einer Krise zum Zeitpunkt der Kreditgewährung an. Für eine Krise müsse Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder ein Verstoß gegen Eigenmittelanforderungen gemäß BWG vorliegen. Von den Bayern wird keine Krise gesehen.

Im Gutachten wird außerdem geschlussfolgert: „Der von der Hypo unternommene Versuch, sich auf ‚zahlreiche Anhaltspunkte‘ zu berufen, die sich mehrere Jahre nach einer Kreditgewährung ergeben hätten, wonach die Bilanzen für die Jahre der Kreditgewährung und die daran anknüpfenden Kennzahlen falsch gewesen seien und deshalb zum Zeitpunkt der Kreditgewährung eine Krise vorgelegen hätte, muss scheitern. Er würde der Bestandskraft von Abschlüssen und deren Bindungskraft zuwiderlaufen.“

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