Wiederbetätigung: 15 Monate Haft

Am Landesgericht ist am Dienstag ein 30 Jahre alter Klagenfurter wegen Wiederbetätigung vor Gericht gestanden. Richterin Sabine Roßmann verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann zu 15 Monaten unbedingter Haft.

Dem 30 Jahre alten Maurer wurde vorgeworfen, er habe ein Bild mit SS-Runen und Hitler-Gruß auf Facebook gestellt und mit einem nationalsozialistischen Kommentar versehen. Das Urteil - 15 Monate unbedingte Haft - ist nicht rechtskräftig.