Zu wenige Samenspender in Kärnten

Kinder, deren Väter anonyme Samenspender waren, haben ein Recht, die Identität ihrer Erzeuger zu erfahren. Dieses Urteil hat diese Woche ein deutsches Gericht gesprochen. In Österreich fällt die Anonymität weg, es mangelt an Spendern.

Seit Jahren ist es in Österreich gesetzlich geregelt, dass Kinder ein Anrecht auf Informationen haben, wer ihre Väter sind. In einer Klagenfurter Spezialklinik hat man mit solchen Fragestellungen viel Erfahrung. Die Ordinationen eines Klagenfurter Frauenarztes kann auch von Männern besucht werden.

Wird sie allerdings nicht. In Österreich habe die Frequenz an Samenspendern deutlich abgenommen und gehe gegen null, seit per Gesetz sichergestellt worden sei, dass jedes Kind Anspruch auf den Namen des Samenspender habe, sagt der Gynäkologe und Facharzt für Geburtshilfe Dr. Alexander Stadler gegenüber dem ORF Kärnten: „Seit wir in Österreich diese Regelung haben, dass der Spender anonym ist, ist es nahezu unmöglich einen Spender zu bekommen.“

Notariatsakt ist Pflicht

Jeder Spender muss einen Notariatsakt unterschreiben, wonach das gezeugte Kind mit Vollendung des 14. Lebensjahres den Namen des Erzeugers erfahren darf. Die Daten des Spenders müssen 30 Jahre lang aufbewahrt werden.

Vor fünf Jahren hatte sich der Frauenarzt mit einem Hilferuf an die Medien gewandt. Er appellierte an junge Feuerwehrmänner, sich zur Verfügung zu stellen. Doch totz großen Medienechos ist damals der erhoffte Ansturm an Samenspendern ausgebleiben, nur drei Männer waren dazu bereit.

Stadler führt dies auf die mangelnde Anonymität zurück, deshalb müssten Samenbanken aus Dänemark herangezogen werden: „Wir holen die Spender aus Dänemark. Dort sind die Männer noch bereit. Aber ich habe Angst, dass wir bald keine Spender mehr haben werden.“

Väter bleiben nicht anonym

Ein Fall wie jener in Deutschland, wo ein Kind den Namen des Vaters erstritten hat, kann in Österreich nicht auftreten. In seiner Ordination habe noch kein Kind einen solchen Antrag gestellt. Dem Argument, jeder Mensch habe ein Anrecht seine Wurzel zu kennen, kann Stadler nur bedingt beipflichten: „In meinen Augen frage ich mich, ob es so wichtig ist, hinzugehen und zu sagen, das ist mein Vater. In Wahrheit ist der Vater jene Person, der das Kind zu Bett bringt, das Leben lehrt und für die Ausbildung sorgt. Es ist sehr fraglich, ob der genetische Vater so wichtig ist.“

Unterhaltskosten müssten Samenspender jedenfalls nicht befürchten, auch wenn das Kind den Namen erfährt, so der Frauenarzt. Dies sei gesetzlich klar geregelt.

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