Milderes Urteil für Uwe Scheuch?

In der „Part of the game“-Affäre könnte es für Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch durch eine neue Beurteilung des Straftatbestands beim Prozess am 19. Dezember ein milderes Urteil geben. Fix ist das laut Oberlandesgericht (OLG) Graz aber noch nicht.

Das Oberlandesgericht (OLG) Graz gab die mögliche Änderung in seiner Einladung zur entscheidenden Gerichtsverhandlung am 19. Dezember bekannt. Statt nach dem Geschenkannahme-Paragraphen 304 Absatz eins könnte Uwe Scheuch nun nach Absatz zwei verurteilt werden. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Ulrich Leitner, erklärte, der Senat habe bekannt gegeben, dass eine Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts in Erwägung gezogen werde. Der Tatbestand sei Geschenkannahme durch Beamte.

Im Absatz 1 werde unter Strafe gestellt, das Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmen einer Spende für eine konkrete Amtshandlung. Absatz zwei stelle schon unter Strafe, wer sich nur in Bezug auf die Amtsführung einen Vorteil versprechen lässt.

Dazu komme: Der Absatz 2 sieht eine niedrigere Höchststrafe vor, sagt Gerichtssprecher Ulrich Leitner. Bei „Absatz eins“ betrage die Höchststrafe fünf Jahre, bei „Absatz zwei“ drei Jahre. Absatz eins stellt Bestechlichkeit bezüglich einer Handlung oder Unterlassung im Zusammenhang mit seiner Amtsführung unter Strafe. Absatz zwei erfordert keine Handlung oder Unterlassung mehr, hier geht es lediglich um einen Vorteil „im Hinblick auf die Amtsführung“.

Gericht: Bisher nur eine Ankündigung

Laut Leitner handle es sich bei der Ankündigung aber lediglich um einen Akt der Fairness - um nicht in Konflikt mit dem Überraschungsverbot zu kommen. „Die Ankündigung des Senats sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit aus, dass der andere Absatz tatsächlich zur Anwendung kommt“, sagte Leitner zur APA.

Es sei ein Formalerfordernis, damit das Überraschungsverbot nicht verletzt wird. Dieses war der ersten erstinstanzlichen Verurteilung Scheuchs im Jahr 2011 zu 18 Monaten teilbedingter Haft in die Quere gekommen. Das OLG Graz hatte den Spruch aufgehoben.

Scheuch-Anwalt hofft auf Freispruch

Damit ist es durchaus realistisch, was die Kleine Zeitung am Donnerstag berichtete, dass auch die tatsächliche Strafe für Uwe Scheuch niedriger ausfällt, er gilt ja bisher als unbescholten. Zuletzt wurde Scheuch in dieser „Staatsbürgerschaft für Russen-Affäre“ in Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft und 150.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Straftatbestand, der nun offenbar angewandt werden soll, ist übrigens ein alter, er ist nicht mehr in Kraft. Ulrich Leitner: „Das war der klassische Anfütterungsparagraph.“

Es wird keine Berufung gegen das Urteil am Oberlandesgericht Graz geben.

Scheuchs Anwalt Dieter Böhmdorfer glaubt nun, dass es in Graz einen „vorweihnachtlichen Freispruch“ geben könnte. „Es kann nur einen Freispruch aus rein rechtlichen ründen geben“, so Böhndorfer. Jedenfalls wird es laut Gerichtssprecher Leitner gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts keine Berufungsmöglichkeiten mehr geben.

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