Weniger Geld für Wahlkampf

SPÖ, ÖVP und Grüne haben im Budgetausschuss des Landtags am Dienstag beschlossen, dass es bei der kommenden Landtagswahl zum ersten Mal eine gesetzliche Beschränkung der Wahlkampfkosten geben wird. Die FPK ist dagegen.

Die gesetzliche Wahlkampfkostenbegrenzung ist österreichweit eine Premiere, es ist dafür aber kein neues Gesetz erforderlich. Nach Auffassung von Rot Schwarz und Grün müsse nur das geltende Parteienförderungsgesetz novelliert werden. Nach der am Dienstag im Budgetausschuss des Landtags beschlossenen Vorlage werden die Wahlkampfkosten mit 500.000 Euro pro Partei begrenzt.

Ausgaben müssen nachgewiesen werden

Außerdem müssen die Parteien künftig die Einhaltung der Wahlkampfausgaben nachweisen müssen, wenn sie um die Auszahlzung Parteienförderung ansuchen. Die Bilanz muss von einem Wirtschaftsprüfer beglaubigt sein. Ist sie das nicht, oder wurde mehr ausgegeben, als erlaubt (500.000 Euro), verliert die Partei für das folgende Jahr die Parteienförderung des Landes. Das sind hohe Beträge, die bei einer Übertretung riskiert werden.

Sünder werden mit Geldentzug bestraft

In Kärnten werden 6,3 Mio. Euro Parteienförderung pro Jahr ausgezahlt. Die Freiheitlichen bekommen aus diesem Topf 2,3 Mio. Euro, die SPÖ 1,9 Mio., die ÖVP 1,4 Mio. und die Grünen 700.000 Euro. Diese Summe setzen sie aufs Spiel, wenn sie die Wahlkampfkosten überschreiten.

Verstecke Querfinanzierungen aus Steuermitteln soll ebenfalls ein Riegel vorgeschoben werden. Wie schon im Bundestransparenzgesetz Politiker-Porträts bei Regierungsinseraten verboten sind, sollen auch Plakate mit Regierungsmitgliedern, die vom Steuerzahler bezahlt werden, in der heißen Vorwahlzeit - 64 Tage vor der Wahl - verboten werden.

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