Neonazi-Prozess: Zwei Jahre Haft

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt ein 25 Jahre alter Mann aus St. Veit zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Sechs Monate davon sind eine unbedingte Haftstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 25-jährige Kärntner, der am Montag wegen Nazi-Wiederbetätigung in Klagenfurt vor Gericht stand, hat sich schuldig bekannt. Er habe seine Ansichten aber geändert. Begonnen habe alles mit der Scheidung seiner Eltern, sagte der 25-Jährige.

Zimmer mit NS-Devotionalien dekoriert

Mit den an die Geschworenen gerichteten Worten „Lehnen Sie sich zurück, ich erzähle Ihnen nun eine Geschichte über einen Neonazi“ begann Staatsanwalt Franz Simmerstatter sein Eröffnungsplädoyer im Neonazi-Prozess gegen einen 25 Jahre alten Kärntner am Montag am Landesgericht Klagenfurt.

Nach der Darstellung des Staatsanwalts kam der Angeklagte mit 15 Jahren, zur Zeit der Scheidung seiner Eltern, mit der rechtsextremen Skinhead-Szene in Kontakt. Daraufhin hatte er begonnen, sich intensiv mit dem Nationalsozialismus auseinanderzusetzen. Er dekorierte sein Zimmer mit NS-Devotionalien, las revisionistische, rechtsextreme und nationalsozialistische Literatur und hörte die Musik rechtsextremer Musikgruppen.

In Villach mietete er einen Proberaum, der ebenfalls entsprechend mit Fahnen und Hakenkreuzen ausgestattet wurde. Dort traf er sich mit Gleichgesinnten, die er zum Teil selbst aus seinem Bekanntenkreis rekrutiert hatte. In Villach hatte der Angeklagte im Jahr 2010 knapp 100 Sticker im öffentlichen Raum geklebt, auf denen Freiheit für einen verurteilten Neonazi gefordert wurde.

Kistenweise Beweismittel

Zwei große Kisten mit Beweismitteln ließ das Gericht heranschaffen. Darin fanden sich neben Fahnen auch Hitlers „Mein Kampf“ und andere Bücher, Bier- und Weinflaschen mit Hitler-Etiketten, ein eisernes Hakenkreuz, Flugblätter, CDs von rechtsextremen Bands und selbst zusammengestellte Liederbücher. Die benützte die vom Angeklagten gegründete „Kameradschaft Treffen“, um im Suff die menschenverachtenden Texte mitzugrölen.

Verteidiger Christian Köchl fasste sich in seinem Plädoyer kurz: "Die Fakten sind richtig wiedergegeben. Er wird sich vollinhaltlich geständig zeigen. "Allerdings habe sein Mandant inzwischen selbst erkannt, dass seine nationalsozialistische Einstellung und sein entsprechendes Handeln ein Fehler war.

Angeklagter: Bin reifer geworden

Der 25 Jahre alte Angeklagte selbst gab zu, dass alles im Wesentlichen so ist, wie das der Staatsanwalt geschildert hatte. Mittlerweile habe er seine Einstellung überdacht, sei reifer geworden. Mit den „Kameraden“ von damals habe er inzwischen nichts mehr zu tun. Er habe seit 2010 auch einige Zeit im Ausland verbracht, das habe auch dazu beigetragen, dass er das NS-Gedankengut mittlerweile nicht mehr gutheiße.

Als ihm Richter Michael Schofnegger frühere Straftaten, Körperverletzungen mit „eindeutig ausländerfeindlicher Tendenz“ - einmal hatte der Angeklagte zum Beispiel einen Mann als „Judensau“ beschimpft und ihn geschlagen - vorhielt, redete er sich auf den damit in Zusammenhang stehenden Alkoholkonsum aus.

Geständnis beschleunigte Urteilsspruch

Das Beweisverfahren wurde überraschend schnell geschlossen. Aufgrund des Geständnisses wurde einvernehmlich auf die Einvernahme von Zeugen verzichtet. Im Prozess wurde auch über die Vernichtung der Beweisstücke diskutiert. Der Angeklagte stimmte der Vernichtung der belastenden Gegenstände - Fahnen, Hilter-Bildchen, Literatur und CDs - zu. Nur einen Computer und zwei alte Handys bekommt er zurück - aber nachdem die darauf befindlichen Daten gelöscht und die Festplatte entfernt wurden.

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