Saualm-Heim beschäftigt Justiz

Das Asylwerberheim auf der Saualm beschäftigt auch die Justiz. Unter anderem geht es um die Finanzierung des Heims, und es sind mehrere Anzeigen wegen des Verdachts der Untreue eingegangen. Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) wird Amtsmissbrauch vorgeworfen - er bezeichnet die Vorwürfe als „haltlos“.

Wie der Sprecher der Klagenfurter Staatsanwaltschaft, Helmut Jamnig, Ende September bestätigte, gingen mehrere Anzeigen wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs ein. Diese wurden wenige Tage zuvor an die Korruptionsstaatsanwaltschaft übermittelt.

Finanzierung ohne Regierungsbeschluss?

Laut Jamnig soll es unter anderem Unregelmäßigkeiten in der Finanzierung geben. Landeshauptmann Dörfler wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, weil er die Kosten des großteils aus Landesmitteln finanzierten Asylheims angeblich freihändig lockermachte. Dabei hätte Dörfler laut Geschäftsordnung der Kärntner Landesregierung das Regierungskollegium befassen müssen.

40 Euro Tagessatz - Verdacht der Untreue

Bei der zweiten Anzeige geht es um den Verdacht der Untreue. Laut Vertrag zahlt das Land der Betreiberin für eine Vollbelegung - egal, wie viele Asylwerber sich auf der Saualm aufhalten - einen erhöhten Tagessatz von 40 Euro. In Summe bedeutet das vertraglich zugesichert mindestens 365.000 Euro jährlich. Zudem garantiert das Land auch die Nachnutzung bis 31. Mai 2014, also insgesamt 1,77 Millionen Euro. Der Kärntner Rechnungshof (RH) sieht einen „wirtschaftlich unvertretbaren Aufwand“.

Im Fall der Untreueanzeige geht es um den Verdacht einer „Überzahlung ohne Gegenleistung“ - und zwar in der Höhe von 104.010 Euro. Angeblich wurde der Heimbetreiberin also zu viel öffentliches Geld gewährt. Das Asylheim auf der Saualm ist laut RH im Vergleich zu anderen Grundversorgungsquartieren mit durchschnittlich 16 Prozent „eher gering ausgelastet“. Außerdem sei die Auszahlung des erhöhten Tagessatzes aufgrund mangelnder Betreuungsleistungen „nicht zu rechtfertigen“.

Dörfler: Vertrag von Fachabteilung geprüft

Die Anschuldigungen seien ein völliger „Schuss ins Leere“, reagierte Dörfler auf die Vorwürfe. Es sei nur „ein weiterer kläglicher Versuch“, ihn in Misskredit zu bringen. Der am 25. Mai 2009 abgeschlossene Vertrag zwischen der HP Beherbergungs GmbH und dem Land sei von der entsprechenden Fachabteilung ausverhandelt, aufgesetzt und vom damaligen Landesamtsdirektor, Reinhard Sladko, geprüft und unterfertigt worden. Sladko sei bekannt für seine Korrektheit.

Das Asylwerberquartier auf der Saualm habe sich jedenfalls bewährt. Es werde nach den derzeit stattfindenden Umbaumaßnahmen, Kontrollen der zuständigen Behörden und nach Vorliegen der notwendigen Bewilligungen wieder belegt werden, sagte Dörfler damals.

Mikl-Leitner fordert volle Aufklärung

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte zuletzt eine vollständige Aufklärung der Vorwürfe gefordert. Die Sonderanstalt solle geschlossen bleiben, bis alles geklärt ist, erklärte die Ministerin. ÖVP-Landesrat Wolfgang Waldner sagte, er sei generell nicht dafür, Asylwerber „in irgendeinen entfernten Winkel des Landes“ zu bringen. Waldner: „Wenn die Zustände dort tatsächlich so sind, wie von Kritikern beschrieben, bin ich auch für eine Schließung.“

Ermittlungen wegen angeblicher Pflegemängel

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt auch noch wegen anderer Anzeigen: Dabei geht es um eine mögliche Unterlassung von ärztlicher Hilfeleistung und um den Vorwurf von Übergriffen gegen Heimbewohner durch Pflege- und Securitypersonal des Heims. „Die Ermittlungen sind aber schwierig, weil das Heim derzeit geschlossen ist und die Betroffenen andernorts untergebracht wurden“, so Jamnig. Auf der Saualm werden aktuell Sanierungsarbeiten durchgeführt.

Ermittlungen gibt es von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, weitere Anzeigen liegen vor. Eva Habicher, Sprecherin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sagte, derzeit werde die Zuständigkeit für die Anzeigen geprüft. Weil es gegen Dörfler schon Ermittlungsverfahren bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft gibt, wurden die jüngsten Anzeigen an die Wiener Behörde abgetreten. Nach der Klärung der Zuständigkeitsfrage muss dann die Korruptionsstaatsanwaltschaft über eine Aufnahme von Ermittlungen auch in diesem Fall entscheiden.

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