Hypo: Land fordert Schadenersatz

Kärnten fordert über die Landesholding Schadenersatz von der Republik Österreich wegen der Notverstaatlichung der Hypo-Bank. Es geht um mögliche Fahrlässigkeit beim Verkauf bzw. mögliche Täuschung durch die BayernLB.

In einem Anwaltsbrief, der an die Finanzprokuratur der Republik Österreich gerichtet ist, erhebt die Anwaltskanzlei Klaus und Partner schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit der Übernahme der Bank in Staatsbesitz. Entweder habe die Republik Österreich grob fahrlässig gehandelt oder der Bund sei von der Bayerischen Landesbank (BayernLB) „vorsätzlich getäuscht“ worden.

Das Land sei „natürlich“ davon ausgegangen, dass bei der Verstaatlichung der Bank sich „insbesondere die Bayerische Landesbank nicht irgendwelche Gestaltungsrechte zurückbehalten kann“. Gerade mit dieser Argumentation führe aber die BayernLB Rechtsstreite gegen die ehemaligen Minderheitsaktionäre, „was vollkommen konträr zu der mit einer Verstaatlichung angestrebten Herstellung der Rechtssicherheit steht“, schreiben die Anwälte.

Bayern wollten schon vorher verkaufen

Die BayernLB habe bankintern bereits ein Jahr vor der Verstaatlichung der Hypo entschieden, die Tochterbank abzustoßen. „Im Verein mit dem Liquiditätsentzug und der destruktiven Vorgehensweise bei der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG ergibt sich für uns das Bild eines planmäßigen Vorgehens zulasten der Altaktionäre, des Bundes und letztlich des österreichischen Steuerzahlers.“ Man rege daher die Prüfung des Straftatbestandes der fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen an.

Anwälte fordern Stellungnahme

Die Anwälte des Landes fordern vom Bund die Übermittlung „bezughabender Unterlagen“ sowie eine Stellungnahme, inwieweit der Bayerischen Landesbank anlässlich der Ausgestaltung der Verträge (gemeint sind die Kaufverträge von Bund, Grazer Wechselseitigen Versicherung und Land Kärnten mit der BayernLB) „irgendwelche Rechte gegenüber sonstigen ehemaligen Aktionären vorbehalten blieben oder aber ob die Zielsetzung der Verträge die Übertragung unbeschränkten Eigentums auf den Bund gewesen war“.

Petzner sieht sich bestätigt

Bei der Finanzprokuratur bestätigte man auf APA-Anfrage den Erhalt des Schreibens. „Wir haben selbstverständlich geantwortet“, erklärte deren Präsident Wolfgang Peschorn. Zu den in dem Schreiben erhobenen Vorwürfen wollte er nicht Stellung nehmen. BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner betonte hingegen, das Land habe mit diesem Schritt jetzt „endlich das getan, was ich seit Jahren fordere“ - mehr dazu in Petzner erwartet weitere Klagen zu Hypo.

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