SPÖ: Bei Birnbacher-Prozess anschließen

SPÖ-Klubobmann Reinhart Rohr hat am Dienstag gefordert, dass sich das Land Kärnten beim Birnbacher-Prozess als privatbeteiligte Partei anschließen solle. Damit könnten auch die Vorstände der Landesholding verpflichtet werden, Schadenersatz zu leisten.

Rohr kündigte für die Sonderlandtagssitzung am Mittwoch einen Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema an. Sollten Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz und der frühere Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher wegen Untreue verurteilt werden, könnte sich auch das Land von ihnen Geld zurückholen. Konkret geht es dabei um das Birnbacher Honorar und die Kosten für die Gutachter.

SPÖ: Fristen nicht versäumen

Der Aufsichtsrat der Landesholding fasste bereits einen entsprechenden Beschluss, allerdings nur gegen Martinz und Birnbacher und nicht auch gegen die Holding Vorstände Gert Xander und Hans Jörg Megymorec. Für den Beschluss, sich auch an den Vorständen schadlos zu halten, sei die Regierung zuständig, lautete die Begründung. Nun will die SPÖ verhindern, dass Fristen versäumt werden, daher werde der Antrag eingebracht.

Rohr: „Donnerstag ist die Fortsetzung des Birnbacher-Martinz-Prozesses, am Freitag ist aller Voraussicht nach ein entsprechendes Urteil zu erwarten und da geht es natürlich auch um die Frage von entsprechenden Schadenersatzansprüchen, da geht es natürlich auch um die Frage der Kosten für die Gutachten die alle dieses Birnbacher-Honorar gerechtfertigt haben und da geht es natürlich auch um die Frage der Auftraggeber für diese Gutachten und das sind die Landesholdingvorstände.“

Rohr: Nicht auf Zivilprozesse verlassen

Rohr sagte, es sei bisher argumentiert worden, das Land hätte noch genug Zeit, diese Ansprüche geltend zu machen. Nun gehe aber der Prozess bereits zu Ende, sagte Rohr: „Und der Herr Dörfler hätte, wenn der diesen Privatbeteiligtenanschluss auch entsprechend vollziehen will, jedenfalls morgen oder spätestens am Donnerstag gleich in der Früh eine Sonderregierungssitzung einzuberufen, wo er diesen Privatbeteiligtenanschluss beschließt um ihn dann auch noch zeitgerecht dem Gericht zu übermitteln.“

Auf Zivilprozesse allein will sich die SPÖ nicht verlassen. Sie wären für den Steuerzahler wesentlich teurer, begründete SPÖ-Klubobmann Rohr den Dringlichkeitsantrag.

Es drohen bis zu zehn Jahre Haft

Vier Zeugen hat Richter Manfred Herrnhofer für den Donnerstag noch vorgesehen. Den Gutachter Christian Nowotny aus Wien, Horst Felsner von der Finanzabteilung des Landes und zwei Mitabeiter der Wirtschaftprüferkanzlei Deloitte.

Aber auch die beiden angeklagten Landesholdingvorstände Hans-Jörg Megymorez und Gerd Xander werden sich noch einmal den Fragen des Richters stellen müssen. Sie bekennen sind ja bisher - ebenso wie Martinz - nicht schuldig. Lediglich Birnbacher selbst hat sich schuldig bekannt. Auch er soll noch einmal zur Geldverwendung befragt werden. Martinz wird vom Richter wohl noch einmal darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein Geständnis ein Milderungsgrund sein könnte.

Gibt es nach diesen Einvernahmen keine weiteren Geständnisse oder Anträge der Anwälte, die zur Aufklärung beitragen könnten, dann könnte der Prozess tatsächlich am Freitag mit den Plädoyers und einem Urteil beendet werden, sagte Herrnhofer. Werden die Angeklagten schuldig gesprochen, drohen ihnen Strafen bis zu zehn Jahren Haft.

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