VfGH kippt KABEG-Gesetz

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Dienstag das KABEG-Gesetz der schwarz-blauen Koalition im Nachhinein zurückgewiesen. Praktisch bleibt das Erkenntnis ohne Folgen, denn der Landtag reparierte das Gesetz bereis im Juli.

Die Klage gegen das Gesetz aus dem Jahr 2010 war von SPÖ und Grünen eingebracht worden. Das Urteil vom Verfassungsgerichtshof hebe wesentliche von SPÖ und Grünen kritisierte Punkte auf, sagte SPÖ-Chef Peter Kaiser.

SPÖ kalt gestellt

2010 hatte eine Expertenkommission die Entscheidungskompetenzen übernommen. Sie wurden von Parteien nominiert und gaben den Kurs für KABEG-Chefin Ines Manegold vor. Mit dem Gesetzesbeschluss Mittel Juli im Landtag ist in Zukunft die KABEG wieder einem politisch besetzten Aufsichtsrat verantwortlich, die SPÖ ist wieder mit im Spiel. Die SPÖ war mit dem Gesetz, das nun der VfGH kippte, qausi kalt gestellt.

Hinter dem Rücken von Rot und Grün hatten FPK und ÖVP im Frühjahr 2010 ein neues Spitalsgesetz ausarbeiten lassen, demnach hatte nicht mehr der Aufsichtsrat, der gemäß der Machtverhältnisse in der Regierung besetzt war, das Sagen in den Spitälern haben. Seinen Platz nahm eine sogenannte Expertenkommission ein.

VfgH: Kein Landtagsbeschluss

Die Expertenkommission erfülle die Aufgaben eines Aufsichtsrates, deswegen hätte sie nach Kärntner regelung mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag beschlossen werden müssen, sagt Christan Neuwirth, Pressesprecher des Verfassungsgerichtshofes. Da dies nicht erfolgte, sei das Gesetz verfassungswidrig.

Gesetz wurde bereits repariert

Praktisch hat das Erkenntnis keine Auswirkungen mehr, denn die Landtagsparteien haben das Gesetz bereits selbst repariert. Mitte Juli beschloss der Kärntner Landtag das neue Spitalsgesetz für die Kärntner Krankenhäuser. Die Expertenkommission hat nur noch beratende Funktion, die Politik bekam dadurch mehr Einfluss. Zwei Jahre lang schwelte der Streit, der mit diesem Beschluss beigelegt wurde. Der Gesetzesvorschlag wurde von FPK und SPÖ ausgearbeitet, die Parteien waren sich in der Zustimmung einig.

„Außer-Streit-Stellung war nötig“

Diese „Außer-Streit-Stellung“ der Gesundheitspoltik sei sehr wichtig gewesen, sagte Kaiser. Hätte es diese nicht gegeben, hätte die Landesregierung nach dem jetzigen VfGH-Urteil ein Jahr Zeit, das Gesetz zu reparieren. Kaiser: „Das hätte Stillstand und Handlungsunfähigkeit des mit über 8000 Mitarbeitern größten Kärntner Betriebes bis in den Herbst 2013 zur Folge.“ Da es aber schon ein neues Gesetz gebe, sei die KABEG voll handlungsfähig.

KABEG-Aufsichtsrat nominiert

In der Regierungssitzung am Dienstag wurde von Kaiser die Neubesetzung des KABEG-Aufsichtsrates beantragt, um die volle Handlungsfähigkeit der KABEG zu gewährleisten. Neben Kaiser wurden seitens der Landesregierung Harald Dobernig (FPK) und Christian Ragger (FPK), seitens der Landtagsklubs für die SPÖ Michaela Moritz, Arnold Gabriel, für die FPK Gernot Darmann, Herbert Matschek, für die ÖVP Gottfried Haber , Rudolf Egger, für die Grünen Rolf Holub sowie über Vorschlag des Zentralbetriebsrates fünf Arbeitnehmervertreter mit ihrem jeweiligen Ersatz nominiert.

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