Birnbacher zahlt Wiedergutmachung

Der Birnbacher-Prozess am Landesgericht Klagenfurt ist am Donnerstag zur Hörung weiterer Zeugen vertagt worden, die Urteile sollen im September fallen. Dietrich Birnbacher stellte der Landesholding als Wiedergutmachung von seinem Honorar rund eine Mio. Euro zur Verfügung.

Am 21. September wird der Schöffensenat voraussichtlich die Urteile gegen Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz, Steuerberater Dietrich Birnbacher und die beiden Landesholding-Vorstände Hansjörg Megymorez und Gert Xander fällen.

Eine Millione Euro Wiedergutmachung

Mit Überraschungen ist in diesem Prozess immer zu rechnen: Am Ende des Verhandlungstages am Donnerstag stellt Birnbacher von seinem Honorar rund eine Million Euro der Landesholding zur Verfügung - als Schadenswiedergutmachung, wie sein Verteidiger sagt. Das Geld hatte die Staatsanwaltschaft im Zuge der Voruntersuchungen bei Birnbacher beschlagnahmt.

Sohn als Zeuge

Dass der Prozess nun für sechs Wochen vertagt wurde, und zwar auf den 20. September, kommt nicht mehr überraschend. Schließlich sollen noch weitere Zeugen gehört werden - unter ihnen der Leiter der Landesfinanzabteilung Horst Felsner, Birnbachers Sohn Georg, der die Steuerberatungskanzlei in Villach weiterführt und Christian Nowotny. Er war einer jener Gutachter, die die Landesholding wegen der Übernahme des Birnbacher-Honorars beauftragt hat.

Warten auf Akten

Die lange Prozesspause hat aber nicht zuletzt damit zu tun, dass das Gericht noch auf Akten der Korruptions-Staatsanwaltschaft wartet. Diese ermittelt seit den Geständnissen von Birnbacher und Josef Martinz zu illegaler Parteienfinanzierung gegen Finanz-Landesrat Harald Dobernig, Ex-FPK-Obmann Uwe Scheuch und die ehemalige Martinz-Anwältin Astrid Wutte-Lang. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Bis zu zehn Jahre Haft

Allen vier Angeklagten drohen wegen des Verdachts der Untreue bis zu zehn Jahre Haft. Zumindest Steuerberater Birnbacher darf nach seinem Geständnis und der Teil-Schadenswiedergutmachung vermutlich mit einem milden Urteil rechnen.

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