Justiz streicht kostenlose Rechtsberatung

Ab 1. Oktober werden die Gerichtstage in den Bezirksgerichten Villach, Spittal/Drau und Wolfsberg „ersatzlos gestrichen“. Der Kärntner Gemeindebund kritisiert die Einsparung der kostenlosen Rechtsberatung am Land scharf. Das Justizministerium weist dies teilweise zurück.

Bisher wurde an den Gerichtstagen in den Bezirken kostenlos Rechtsauskunft erteilt, es wurden mündliche Klagen oder Anträge in arbeits- und sozialgerichtlichen Rechtssachen entgegen genommen. Zukünftig wird es diese Justiz-Serviceleistung nur noch in Klagenfurt geben.

KG: Einsparung auf Kosten der Land-Bevölkerung

„Letztendlich heißt das, dass zum Beispiel jemand aus dem Lesachtal nach Klagenfurt fahren muss, um kostenlos Rechtsauskünfte erteilt zu bekommen oder sonst nur die Möglichkeit hat, einen Anwalt gegen Bezahlung in Anspruch zu nehmen. Einmal mehr wird damit eine Dienstleistung im ländlichen Bereich zu Grabe getragen“, hieß es dazu am Dienstag in einer Aussendung des Gemeindebundes.

FPK will kostenlose Rechtsberatung anbieten

Auch Sozialreferent Christian Ragger von der (FPK) übte am Donnerstag Kritik an diesem Schritt. Die Sozialabteilung werde dafür Sorge tragen, dass es ab Oktober eine kostenlose Rechtsberatung an den von der Streichung betroffenen Standorten geben werde.

Ministerium: Amtstage in Bezirksgerichten bleiben

Das Justizministerium teilte am Donnerstag in einer Aussendung mit, dass mit dem Stabilitätspaket zwar ab 1. Oktober 2012 die Gerichtstage aufgelassen werden, allerdings bestehe weiterhin die Möglichkeit, Arbeits- und Sozialrechtssachen beim Bezirksgericht des Wohn-, Aufenthalts oder Beschäftigungsorts mündlich zu Protokoll zu geben. Dieses müsse unverzüglich seitens des Bezirksgerichts an das zuständige Arbeits- und Sozialgericht weiterzuleiten.

Personen, die nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, können an Amtstagen beim jeweiligen Bezirksgericht weiterhin einfache mündliche Klagen, sonstige Anträge, Gesuche und Mitteilungen in Streitsachen, außerstreitigen Sachen und Privatanklagesachen gerichtlich zu Protokoll geben.

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