Dörfler: „Keine Beanstandungen an Saualm“

Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) hat am Mittwoch zum Asylheim Saualm gesagt, das Quartier werde kontrolliert, es liegen derzeit keine nennenswerten Beanstandungen vor. Die Volksanwaltschaft habe kein Recht, zu prüfen.

Nach mehrfacher medialer Berichterstattung hinsichtlich behaupteter Missstände im Asylheim auf der Saualm und wegen seiner geographischen Lage habe Dörfler am Mittwoch mit der zuständigen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner telefoniert und ihr laut eigener Aussage eine schriftliche Stellungnahme zum Asylwerberheim übermittelt.

Dörfler sagte, er habe die Ministerin telefonisch und schriftlich darauf hingewiesen, dass das Quartier auf der Saualm sowohl vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Kärnten wie auch vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) als geeignetes Quartier im Sinne der Aufnahmerichtlinie bewertet wurde und dieses, „wie alle anderen Quartiere in Kärnten, regelmäßig kontrolliert wird“.

Betreuung durch Flüchtlingsreferat

Das Quartier werde wie alle anderen Quartiere in Kärnten durch das Flüchtlingsreferat betreut und geprüft und gegebenenfalls auftretende Missstände werden umgehend von der Behörde behoben. „Laut der vorliegenden Prüfberichte der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt liegen keine nennenswerten Beanstandungen vor, sodass das Asylwerberheim Wölfnitz für in Ordnung befunden werden kann“, so Dörfler.

Dörfler: „keine Anhaltungen“

Was die Kritik am Sicherheitsdienst betreffe, so kontrolliere dieser vor allem die Einhaltung der Hausordnung, insbesondere das geltende Alkohol-, Waffen- und Drogenverbot. Die Asylwerber können laut Dörfler jederzeit ungehindert das Quartier verlassen. Es finde keinesfalls eine Anhaltung statt, wie sie in den Medien mehrfach kolportiert wurde, sagte Dörfler.

Er stellte die Befugnisse der Volksanwaltschaft in Frage, das Heim auf der Saualm überprüfen zu dürfen. Denn, laut Dörfler: "Die Prüfbefugnis der Volksanwaltschaft bezieht sich ausschließlich auf ‚Orte einer Freiheitsentziehung‘. Nachdem die Asylwerber auf der Saualm jederzeit das Haus uneingeschränkt verlassen und sich frei bewegen können, könne in keinem Fall von einer Anhaltung oder Freiheitsentziehung gesprochen werden. Somit stehe der Volksanwaltschaft auch kein Überprüfungsrecht zu.

Volksanwalt: Beschwerden überprüfen

Volksanwalt Peter Kostelka hatte am Dienstag gegenüber dem ORF bestätigt, dass es Beschwerden gebe, wonach Asylwerber das Heim nicht verlassen dürfen. Man wisse nicht, ob das stimme, aber deswegen überprüfe man ja. Mehr dazu:Saualm: Mikl-Leitner schaltet sich ein

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner hatte Dörfler zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert. Wenn nötig, werde sie auf eine Schließung drängen.

Grüne: Dörfler verhindert Prüfung

Dass Dörfler der Volksanwaltschaft eine Überprüfung der Sonderanstalt Saualm nicht zugesteht, lässt für Grünen-Landtagsabgeordneten Rolf Holub nur einen Schluss zu, er wolle sie unbedingt vor unabhängigen Kontrollen durch die Volksanwaltschaft bewahren. Holub vermutete am Mittwoch in einer Aussendung Dörfler möchte den Deckmantel des Schweigens über diese „unsägliche Einrichtung“ ausbreiten. Menschen wurden dort „dauerhaft, schwer erreichbar, fernab von Dörfern und öffentlichen Verkehrsmitteln - also quasi von der Zivilisation entfernt - untergebracht“. Die Grünen unterstützen den Wunsch der Volksanwaltschaft, das Heim zu überprüfen.

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