Demoverbot rund um den Landtag

Die Plattform „Für ein sauberes Kärnten“ veranstaltet Donnerstagabend in Klagenfurt eine Demonstration für sofortige Neuwahlen. Die Polizei weist vor der Sonderlandtagssitzung am Freitag darauf hin, dass Demos im Umkreis von 300 Metern um den Landtag nicht erlaubt sind.

Mit dem Protestmarsch will die Plattform „Neuwahlen jetzt - für ein sauberes Kärnten“ für sofortige Neuwahlen in Kärnten demonstrieren. Treffpunkt für den Protestmarsch ist um 17.45 Uhr am Hauptbahnhof Klagenfurt, anschließend findet eine Kundgebung statt.

SPÖ, ÖVP und Grüne werden am Freitag bei einer Sonderlandtagssitzung Neuwahlen beantragen. Die Bundespolizeidirektion Klagenfurt wies am Mittwoch „aus gegebenem Anlass“ auf die 300-Meter-„Bannmeile“ für Demonstrationen um den Landtag hin. Vor der Sondersitzung am vergangenen Freitag hatte es einen „Flashmob“ gegeben, der von der Polizei aufgelöst wurde.

Versammlungsgesetz schränkt Demos ein

Im Versammlungsgesetz ist festgelegt, dass während Sitzungen des National- und Bundesrats, der Nationalversammlung wie der Landtage in einem Umkreis von 300 Metern keine „Versammlung unter freiem Himmel“ stattfinden darf. Wenn eine Versammlung für aufgelöst erklärt wird, sind alle Anwesenden verpflichtet, den Ort zu verlassen. Verstöße werden mit Arrest bis zu sechs Wochen oder mit bis zu 720 Euro Geldstrafe geahndet.

Sonderlandtag

APA/Eggenberger

Am Freitag löste die Polizei eine spontane Demo vor dem Landtag auf

Polizei will „verhältnismäßig“ einschreiten

„Offensichtlich kennen manche Mitbürger diese Regelung nicht, deswegen wollen wir darüber informieren“, sagte Walter Fischer, stellvertretender Polizeidirektor. „Wir gehen davon aus, dass es in nächster Zeit viele Sitzungen des Landtags geben wird. Im Internetzeitalter kann sehr schnell mobilisiert werden. Das haben wir auch am vergangenen Freitag gesehen“, so Fischer.

Wie die Polizei in der Praxis vorgehen wird, will der stellvertretende Polizeidirektor Walter Fischer nicht sagen. Nur soviel: Man werde im Sinne des Gesetzes „verhältnismäßig“ einschreiten und Schwerpunkte setzen. Seitens des Landtags habe es bei Verstößen bisher laut Direktor Robert Weiss übrigens noch nie Anzeigen gegeben.

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