Kabeg-Spitzelaffäre: Vergleich angestrebt

Der Termin für die erste Verhandlung in der Kabeg-Spitzelaffäre am kommenden Montag wurde abgesagt. Das gab das Landesgericht am Freitag bekannt. Beide Seiten - Kabeg und Ärztekammer - streben einen Vergleich an.

Wird die sogennante Kabeg-Spitzelaffäre doch nicht aufgeklärt? Am Landesgericht in Klagenfurt hätte am kommenden Montag die erste Verhandlung stattfinden sollen. Dieser Termin wurde jetzt aber auf den 3. Oktober vertagt, weil beide Streitparteien einen Vergleich wollen, gab heute das Landesgericht bekannt.

Der Prozess soll unter anderem klären, ob Kabeg-Chefin Ines Manegold den Auftrag gegeben hatte, eine Betriebsversammlung der Ärzte zu überwachen, wie dies die Ärztekammer behauptet hat. Manegold musste die Ärztekammer deshalb auf Auftrag der Expertenkommission klagen.

Mangeold „musste“ klagen

Ines Manegold musste auf Beschluss der Kabeg-Expertenkommission die Klage gegen die Ärztekammer einbringen, um den Ruf der Kabeg zu schützen. Damit wäre (wohl oder übel) auch ihre Rolle in der Kabeg-Spitzelaffäre ausgeleuchtet worden, sollte Manegold dabei eine Rolle gespielt haben. Sie behauptete bisher, die Ärztebetriebsversammlung, die zur Entlassung des Spitalsdirektors Mathias Angrés geführt hat, wurde von einem Rechtsanwalt der Kabeg eigenmächtig ohne ihr Zutun bespitzelt.

Allerdings gibt es ein Protokoll, in dem zwei Zeugen angeben, Manegold habe gesagt, sie hätte einen Informanten in der Ärzte-Betriebsversammlung gehabt. Bis zuletzt hat es Bestrebungen gegeben, die Sache ohne viel Aufhebens zu bereinigen. Kurt Scheuch, der Aufsichtsvorsitzende der Kabeg, hat dazu aufgerufen, die Causa außergerichtlich zu lösen. Und Albert Kreiner, der Vorsitzende der Expertenkommission hat den Beschluss der Kommission relativiert. Auch ein Vergleich sei möglich, sagte er.

Ärztekammer sieht Widerspruch

Nicht so sah es bis zuletzt der neue Präsident der Kärntner Ärztekammer, Josef Huber. Ein Vergleich sei nicht möglich, weil die Ärztekammer die beklagte Partei sei. Manegold könne nur die Klage zurückziehen, so Huber. Tut sie das, könnte ihre das aber als Schuld-Eingeständnis ausgelegt werden. Doch damit hätte sie den Betriebsrat gegen sich, der ihr für diesen Fall das Vertrauen entzogen hat.

Jetzt hat Huber offensichtlich eingelenkt, auch er strebt nun einen Vergleich mit der Kabeg an. Und die meisten Vergleich der Kabeg enden erfahrungsgemäß mit einer Verschwiegenheitspflicht beider Streitparteien.