Scheuch-Einvernahme erst am Dienstag

Uwe Scheuch dementierte den Montags-Termin am Landesgericht Wien in der Causa Wahlbroschüre ohne den Zeitpunkt zu nennen. Einvernommen wurden LH Gerhard Dörfler (FPK) und Stefan Petzner (BZÖ). In Klagenfurt kam es zu einer Kundgebung.

Scheuch sollte beim Straflandesgericht Wien mit Landeshauptmann Gerhard Dörfler, Landesrat Harald Dobernig und Stefan Petzner vom BZÖ am Montag Auskunft über die Finanzierung einer BZÖ-Werbebroschüre aus dem Wahlkampf 2009 geben. Der Verdacht lautet auf Amtsmissbrauch und Untreue, da die Drucksorte aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde, optisch aber an die Werbelinie des damaligen BZÖ erinnerte.

Keine Auskunft über Termin

Medienvertreter erwarteten Scheuch am Vormittag vor dem Straflandesgericht in Wien. Doch Scheuch lud für am Vormittag in Klagenfurt zu einer Pressekonferenz zum Thema Fischerei in Kärnten. Auf die dort gestellte Frage, ob er nicht am selben Tag vor Gericht geladen sei, reagierte Scheuch barsch: „Wie sie sehen, bin ich nicht in Wien“, meinte er.

Auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft blockte auf Nachfrage ab. Es gebe keine Auskunft über Termine in einem nicht öffentlichen Vorverfahren, hieß es. Noch am Vormittag wurde bekannt, dass Scheuch am Dienstag in Wien einvernommen wird.

Scheuch ortet neue politische Unkultur

Scheuch bestätigte selbst lediglich, dass seine Einvernahme bevorstehe. Es handle sich um Vorerhebungen, zu denen er kein Kommentar abgeben werde. Es würden derzeit gegen viele Politiker auch auf Bundesebene Verfahren laufen. Es sei mittlerweile Usus, dass man politische Mitbewerber mit anonymen Anzeigen in Misskredit bringen wolle, so Scheuch.

Scheuch Proteste

APA/Eggenberger

18 Meter langes Transparent vor der Landesregierung gegen Scheuch.

Scheuch-Rücktritt gefordert

Der erstinstanzlich wegen Korruption verurteilte Scheuch wurde Montagnachmittag bei einem Flashmob vor der Landesregierung in Klagenfurt mit der „größten Rücktrittsaufforderung der Welt“ konfrontiert. 250 Demonstranten versammelten sich um ein 18 Meter langes und drei Meter hohes Transparent. Organisiert wurde der Flashmob vom Unternehmer Franz Miklautz.

„Unser Ziel war es gar nicht, viele Leute vor die Regierung zu bekommen, sondern medialen Druck zu erzeugen“, erläuterte Miklautz. Auf das Transparent hatte er in schwarzen Lettern folgenden Text geschrieben: „Herr Scheuch wir haben die Schnauze voll. Hauen Sie doch endlich ab.“ Miklautz kündigte für kommenden Donnerstag eine weitere „etwas kleinere“ Aktion an.

Scheuch war vor zehn Tagen bei der Neuauflage des „Part of the game“-Prozesses in Klagenfurt zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 150.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Aus Werbebroschüre wurde Wahlbroschüre

Gegenstand der Ermittlungen in Wien ist eine BZÖ-Werbebroschüre anlässlich der Kärntner Landtagswahl 2009. Alle Haushalte in Kärnten bekamen wenige Tage vor der Wahl eine dicke BZÖ-Broschüre samt DVD zugeschickt. Darin wurde Kärnten als idealer Wirtschaftsstandort mit höchster Lebensqualität in prächtigen Farben geschildert. Und mittendrin Fotos der Haider-Nachfolger in der Landespolitik, also Gerhard Dörfler, Scheuch, Dobernig und Petzner.

Die Broschüre war aus Landesmitteln noch unter Jörg Haider in Auftrag gegeben worden, als Werbung für das Land Kärnten. Der damalige Landeshauptmann wollte sie an potentielle Investoren verteilen um für Betriebsansiedelungen zu werben. Das damalige BZÖ überarbeitete die Broschüre, ließ einige Fotos entfernen und durch Bilder der eigenen Spitzenkandidaten ersetzen und fügte den damaligen Wahlkampfslogan „garantiert“ hinzu. Das Werbekonvolut wurde dann als BZÖ-Wahlwerbung an alle Kärntner Haushalte verschickt. Auflage: 250.000 Stück.

Petzner in Wien einvernommen

Einvernommen wurden am Montag jedoch Stefan Petzner und LH Gerhard Dörfler. Der BZÖ-Abgeordnete wurde beim Eintreffen am Gericht von Fotografen und Kameraleuten in Empfang genommen und wollte im Vorfeld der Einvernahme keine Stellungnahme abgeben. Er hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen, hatte aber angekündigt, im Fall einer Verurteilung zurückzutreten. Im Fall einer Anklage werde er sich aus dem Korruptions-Untersuchungsausschuss zurückziehen.

Nach seinem Termin gab sich Petzner auskunftsfreudiger. Er habe sich eigenen Aussagen zufolge am Montag als „Werbefachmann“ zu seiner Einvernahme am Wiener Straflandesgericht begeben, um dem Gericht „eine Art Lehrgang“ angedeihen zu lassen und zu erklären, „wie Werbung funktioniert“. Dies sagte er nach dem Gerichtstermin vor Journalisten.

„Ich habe den Sachverhalt umfassend geschildert und erklärt, dass ich davon überzeugt war, bin und bleibe, dass diese Vorgehensweise zulässig war“, hielt Petzner fest. In dem Verfahren gehe es „um werbliche Fragen“, konkret um die optische Gestaltung einer Broschüre im Landtagswahlkampf, die aus öffentlichen Mitteln produziert wurde. Die Behörden untersuchen, ob die Drucksorte optisch nicht gar zu sehr an die damalige Werbelinie des BZÖ erinnerte.

Petzner referierte über Werbe-Strategien

„Es geht um Fragen des Corporate Designs, um werbetechnische Dinge“, betonte Petzner. „Und die habe ich als Werbefachmann beantwortet.“ Nach Petzners Ansicht sei unter anderem aus Impressum und Logo klar hervorgegangen, dass diese Broschüre eine des Landes Kärnten war. Dass der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler (FPK) ihn als Verantwortlichen für die Broschüre nannte, kommentierte Petzner so: Er habe zu Protokoll gegeben, wofür er verantwortlich war - „nämlich für die Verwendung der Farbe Orange“.

Zentrale Frage sei denn auch, ob diese Farbe verwendet werden durfte. Diese nämlich dominierte das Druckwerk und ist auch Parteifarbe des BZÖ. Petzner findet naturgemäß, dass das erlaubt sein muss. Und er habe in diesem Sinne auch versucht, bei seiner Vernehmung zu erklären, „dass es keine Bestimmung gibt, die die Verwendung der Farbe Orange als nicht zulässig erklärt“.

Im übrigen sei die Befragung juristische Routine gewesen. „Kein Grund zur Aufregung“, sagte Petzner zu den anwesenden Journalisten. „Ich weiß nicht, warum sie alle so aufgeregt sind. Ich bin es nicht.“ Dörfler selbst war nach Petzner an der Reihe, er verließ das Landesgericht, ohne eine Stellungnahme abzugeben.

Rechnungshof kritisierte Finanzierung

Der Landesrechnungshof überprüfte nach der Wahl die Finanzierung. Das Ergebnis: Druck und Versand bezahlte das damalige BZÖ, die Entwicklungskosten der Broschüre seien allerdings zum größten Teil beim Land Kärnten, also dem Steuerzahler, verblieben. Laut Rechnungshof seien nur 15 Prozent rückerstattet worden, er regte deshalb Nachverhandlungen an.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen des Verdachts illegaler Parteienfinanzierung ein. Ob es zu einer Anklage kommt, ist noch nicht entschieden.

Der Bericht des Landesrechnungshofes zur Causa Finanzierung der Wahlbroschüre ist zwar schon seit mehr als einem Jahr fertig, wurde aber noch immer nicht im Landtag behandelt. Er gilt damit immer noch als geheim und nicht öffentlich.

Ungewöhnliches Prozedere in dieser Causa

Üblich ist, dass der Staatsanwalt die Frage an die Beschuldigten stellt. In der vorliegenden Causa ersuchte die Korruptionsstaatsanwaltschaft einen unabhängigen Richter, einen so genannten Rechtsschutzrichter, die Einvernahmen durchzuführen. Dieses ungewöhnliche Prozedere ist eine besondere Vorsichtsmaßnahme der Ermittler.

Nach den Einvernahmen landet der Akt wieder bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, dann wird über Einstellung des Verfahrens oder Anklage entschieden. Dieser Vorschlag geht weiter an die Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium, letzteres muss die Genehmigung erteilen. Inhaltlich ist das Verfahren nach Angaben der Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits weit fortgeschritten. Ausständig sei derzeit nur noch die Befragung der Beschuldigten.

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