Kinderpornografie: 14-Jähriger verurteilt

Ein 14-jähriger Schüler ist am Montag wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen in Klagenfurt zu fünf Monaten bedingter Haft und 1.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer verurteilt worden. Er soll Nacktfotos einer Zwölfjährigen im Internet veröffentlicht haben.

Das Verfahren vor dem Schöffensenat fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Anklage warf dem Schüler vor, im April eine zwölfjährige Mitschülerin dazu verleitet zu haben, pornografische Bilder von sich selbst anzufertigen und diese an ihn weiterzuleiten. Die Anklage lautete auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen sowie pornografische Darstellung.

Via facebook und Smartphone machten die Fotos dann die Runde. Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 14 Jahre und drei Wochen alt und damit seit drei Wochen strafmündig.

Einiges bleibt ungeklärt

Den Ausschluss der Öffentlichkeit hatte der Verteidiger gefordert, weil im Gerichtssal besprochene Details die Zukunft des Jugendlichen gefährden könnten. Die Frage, warum die Schülerin dem 14-Jährigen soweit vertraute, dass sie von sich selbst pornografische Fotos anfertigte und sie ihn dann per E-Mail schickte, blieb also unbeantwortet.

Auch nicht ganz klar ist, wer die Fotos dann in Umlauf brachte. In die Verbreitung der Bilder sollen noch andere Jugendliche verwickelt gewesen sein.

Opfer steht unter Schock

Medien hatten im April berichtet, dass das Mädchen ursprünglich nur einer Freundin helfen wollte, die gemobbt wurde, nachdem sie Nacktbilder von sich selbst veröffentlicht hatte. Seitdem die Bilder an der Schule im April die Runde machten, steht das Mädchen unter Schock und war nicht mehr in der Schule. Es befindet sich in psychiatrischer Behandlung.

Urteil nicht rechtskräftig

Der 14-Jährige wurde zu fünf Monaten bedingter Haft und zur Zahlung von 1.000 Euro Teilschmerzensgeld an das Opfer verurteilt. Es wird jedoch keine Eintragung in das Strafregister geben, der Jugendliche bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

In der Urteilsbegründung warnte der Richter, dass der 14-Jährige mit dem Internet und facebook viel sorgsamer umgehen müsse. Der Angeklagte und seine Eltern nahmen das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Der Spruch ist damit nicht rechtskräftig.

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