Martinz bekennt sich „nicht schuldig“

Am ersten Tag des Birnbacher-Prozesses haben sich alle Angeklagten - ÖVP-Obmann Josef Martinz, Steuerberater Dietrich Birnbacher und zwei Landesholding-Vorstände - am Mittwoch nicht schuldig bekannt. Es geht um ein Millionenhonorar beim Hypo-Verkauf.

Konkret beleuchtet wird im Prozess die Zahlung jener sechs Millionen Euro, die an Steuerberater Birnbacher für seine Beratung des Landes beim Hypo-Verkauf an die BayernLB geflossen sind. Ursprünglich hätten es zwölf Millionen Euro sein sollen, nach öffentlichem Druck gab es den sogenannten „Patriotenrabatt“. Beauftragt worden war Birnbacher vor fünf Jahren mündlich vom damaligen Landeshauptmann Jörg Haider und ÖVP-Chef Josef Martinz. Die Landesholding trat nachträglich in den Vertrag ein. Angeklagt sind neben Martinz und Birnbacher die Landesholding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander.

Medienrummel zur Prozesseröffnung

Die Eröffnung des Prozesses fand am Mittwoch unter großem Medieninteresse am Landesgericht Klagenfurt statt. Der ÖVP-Chef kam - wie auch die übrigen Angeklagten - erst wenige Minuten vor Prozessbeginn in den Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes und suchte zielstrebig seinen Platz auf.

Martinz-Prozess-Vorschau birnbacher

APA/Gert Eggenberger

ÖVP-Obmann Josef Martinz, die Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, auf dem Weg in den Gerichtssaal

Zwecks besserer Orientierung hatte Martinz den Verhandlungssaal bereits am Montag mit seinem Klubchef Stephan Tauschitz und seiner Rechtsanwältin Astrid Wutte-Lang „besichtigt“. Wutte-Lang zeigte sich ebenso gut vorbereitet und brachte ein Tischlein mit ans Landesgericht. Darauf stapelte sie den voluminösen Strafakt ihres Mandanten.

Wie schon im Prozess gegen FPK-Chef Uwe Scheuch brachte Martinz seine Parteigänger mit ans Landesgericht. Der „ÖVP-Fanclub“ - fast der gesamte ÖVP-Landtagsklub und weitere Parteiangehörige - wartete bereits ab 8.00 Uhr auf den Einlass in den Schwurgerichtssaal, der letztlich beinahe bis auf den letzten Platz gefüllt war.

Martinz-Prozess birnbacher

APA/Gert Eggenberger

Steuerberater Dietrich Birnbacher

Klare Standpunkte, prominente Zeugen

Als Zeugen geladen sind unter anderen die ehemalige SPÖ-Chefin Gabriele Schaunig, LR Harald Dobernig, FPK-Klubchef Kurt Scheuch und Stefan Petzner sowie Wolfgang Kulterer und Tilo Berlin.

Im Mittelpunkt des Prozesses stehen die Fragen: Was war Birnbachers Leistung, was war diese Leistung tatsächlich wert und durfte die Landesholding das Honorar auszahlen? Jener deutsche Wirtschaftsprofessor, auf dessen Gutachten sich die Staatsanwaltschaft stützt, meint, es wären maximal 200.000 Euro.

Staatsanwalt: „Eine rechtsgrundlose Zahlung“

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft warf den Angeklagten zur Prozesseröffnung Untreue vor. Dadurch sei dem Land Kärnten ein Schaden von 5,7 Millionen Euro entstanden, erklärte Staatsanwalt Andreas Höbl.

Megymorez und Xander hätten gewusst, dass das Honorar überhöht ist, meinte der Ankläger. Martinz habe in diesem Wissen die Vorstände mehrfach zur Zahlung aufgefordert, er sei somit Bestimmungstäter. Birnbacher sei Beitragstäter, weil er eine Rechnung über die erhöhte Summe gelegt habe.

Birnbacher habe die Beratungsleistung als Einzelunternehmer und ohne Hilfskräfte in nur einem Monat erbracht. Anders als Investmentbanken habe er keinen Käufer für die Bank finden müssen und keinen Kaufpreis ermittelt, daher sei seine Arbeit maximal 200.000 Euro wert. „Das war eine rechtsgrundlose Zahlung“, sagte der Staatsanwalt.

Martinz bekennt sich nicht schuldig

Martinz bekannte sich am Mittwoch als nicht schuldig. Das Birnbacher-Honorar sei nicht überhöht gewesen, eine Investmentbank hätte für die Arbeit mehr Geld verlangt, das Honorar sei deswegen angemessen und eine Kostenersparnis. Die Anklage sei „aus der Luft gegriffen“, sagte Martinz-Rechtsanwältin Astrid Wutte-Lang. „Das krumme Ding, das Sie unterstellen, gab es nicht und gibt es bis heute nicht“, so Wutte-Lang.

Martinz habe den „Kapazundern im Bankenwesen“, dem nunmehrigen Ex-Chef der BayernLB, Werner Schmidt, und dem Ex-Chef der Hypo, Tilo Berlin, nicht vertraut. Es habe auch keine wiederholten Aufforderungen an die Holding-Vorstände zur Zahlung des Birnbacher-Honorars gegeben. Zum im Raum stehenden Vorwurf verdeckter Parteienfinanzierung meinte die Verteidigerin, es gebe für Geldflüsse an Martinz und seine Partei keinerlei Beweise.

Martinz-Prozess birnbacher

APA/Gert Eggenberger

Martinz mit Rechtsanwältin Astrid Wutte-Lang

Angeklagte weisen jede Schuld von sich

Auch die drei übrigen Angeklagten bekannten sich als „nicht schuldig“. Der Verteidiger von Megymorez, Martin Nemec, bezeichnete die „Causa Birnbacher“ als einen der „bestgeprüften Auszahlungsvorgänge.“ Von Wissentlichkeit und Befugnismissbrauch könne nicht einmal im Ansatz die Rede sein. „Ich verstehe die Anklage nicht“, setzte er hinzu.

Xander habe seine Informationen nur von Megymorez erhalten, meinte weiderum dessen Verteidiger Gernot Murko. Dass der sogenannte „Gegenbrief“, der von Megymorez und Birnbacher unterzeichnet worden war, nicht im Jahr 2007, sondern erst nachträglich 2008 verfasst und unterfertigt worden war, habe er erst 2011 aus den Medien erfahren.

„Birnbacher-Leistung war megakomplex“

Als Riesenleistung stellte der Verteidiger von Birnbacher, Richard Soyer, die Arbeit seines Mandaten dar. „Haider und Martinz haben eine Tonnenlast auf seine Schulter gelegt“, sagt er. Birnbacher sei von einem Tag auf den anderen von Haider und Martinz beauftragt worden. Es sei „eine megakomplexe und hoch anspruchsvolle Leistung“ gewesen. Erschwert worden sei der Auftrag durch die Geheimhaltung und den Zeitdruck.

Detail am Rande: Das Finanzamt zog für die Steuerberechnung bei Birnbacher das ursprünglich geplante Honorar von zwölf Millionen herangezogen. Nach eigenen Angaben ist Birnbacher dem Finanzamt somit noch 5,4 Millionen Euro an Ertragssteuern schuldig.

Strafrahmen bis zu zehn Jahre Haft

Auf Betreiben der Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt initiiert, nachdem das Verfahren zuvor zweimal eingestellt worden war. Die Birnbacher-Affäre begleitete Martinz über Jahre, das Urteil wird seine politische Zukunft bestimmen. Als Landesrat ist Martinz bereits im Jänner 2012 zurückgetreten. Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft, es gilt die Unschuldsvermutung.

Am Nachmittag geht der Prozess mit den Befragungen der Angeklagten weiter. Der Prozess ist vorerst für zehn Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil wird für den 1. August erwartet.

Links: