Wasser-Rechnung „ohne den Wirt“

Wer Wasser teuer weiterverkauft, muss selbst mehr dafür bezahlen. Mit diesem Argument will der Ferlacher Bürgermeister jenen Wirten eine Rechnung schicken, die bei Gästen für ein Glas Trinkwasser kassieren.

Seit Tagen wird heftig darüber diskutiert, ob ein Glas Trinkwasser Gästen weiterhin als Gratisservice zur Verfügung stehen soll, oder ob dafür bezahlt werden muss. In Ferlach ist man ob der Diskussion alles andere als glücklich. Denn auf das kristallklare Trinkwasser aus den Karawanken sind die Ferlacher stolz. Seine Qualität sei ebenso gut wie französische Nobelmarken, allein der Preis mache den Unterschied, so Bürgermeister Ingo Appé (SPÖ).

Appé: 1.000-prozentiger Aufschlag „sittenwidrig“

Die Gemeinde verrechnet seinen Bürgern für 1.000 Liter Wasser nur 1,20 Euro - so viel, wie 0,5 Liter Bier im Einkauf kosten. Im Verkauf werde für ein „Halbes“ dann etwa drei Euro verlangt. Aus Sicht Appés ist es deshalb „sittenwidrig“, für ein Glas Leitungswasser einen Euro zu verlangen und es damit mit einem 1.000-prozentigen Aufschlag an die Konsumenten weiterzugeben. Sollte ein Ferlacher Gastwirt nun auf die Idee kommen, den Gästen für ein Glas Trinkwasser etwas zu verrechnen, will Bürgermeister Appé die Konsequenzen ziehen und die Wasserbezugsverordnung ändern.

Ferlacher Bürgermeister Ingo Appe

ORF Kärnten

Ferlacher Bürgermeistger Ingo Appé

Bei der nächsten Gemeinderatssitzung will man über eine Änderung der Abgabeverordnung entscheiden, sagt Appé: „Wir stellen uns vor, bei jenen Wirten, die Trinkwasser in Rechnung stellen, eine Gebühr einzuheben“.

Wirte sollen Rechnung bekommen

Eigentlich geht es dem Bürgermeister vorrangig um das Image als Fremdenverkehrsgemeinde. Bei den Gästen für Trinkwasser abzukassieren, gefällt ihm nämlich gar nicht. Werde Wasser verkauft, solle die Gemeinde am Weiterverkauf des Wassers auch mitverdienen, so Appé. Jene Wirte, die Trinkwasser in Rechnung stellen, müssten dann eben damit rechnen, selbst eine Rechnung mit einer dementsprechenden Aufschlagszahlungen von der Gemeinde zu erhalten.

Links: