Rat lehnt Volksgruppengesetz ab

Diese Woche ist die Begutachtungsphase für das neue Volksgruppengesetz zu Ende gegangen. Der Kärntner Rat der Slowenen ortet Verschlechterungen und lehnt das Gesetz daher ab. Es solle überhaupt zurückgenommen werden, so der Rat.

„Sollte sich das Reformvorhaben im Wesentlichen auf die Volksgruppenbeiräte bzw. das Forum der Volksgruppenbeiräte beschränken, ist der Reformansatz im Hinblick auf das unterzeichnete Memorandum als gescheitert anzusehen und wird der vom Bundeskanzleramt in die Begutachtung versendete Entwurf zur Novelle des Volksgruppengesetzes in der vorliegenden Form vom Rat der Kärntner Slowenen abgelehnt“, heißt es in der Stellungnahme einer der größten Volksgruppenorganisationen Österreichs.

Gespräch mit Kanzleramt gesucht

Der Zentralverband slowenischer Organisationen in Kärnten beklagt wiederum, dass auch im neuen Gesetz keine Möglichkeit einer Verbandsklage vorgesehen ist und bittet um einen Gesprächstermin mit dem Kanzleramt.

Mehrere Vertreter der Volksgruppen in Österreich kritisieren, Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) habe Vorschläge der Volksgruppen-Organisationen nicht aufgegriffen.

Kritik kommt auch vom Kroatischen Kulturverein im Burgenland und der Österreichischen Bischofskonferenz.

Freiheitliche bei Ostermayer

In einer Aussendung am Samstag ließen die Freiheitlichen Kärntens wissen, dass sie letzte Woche konstruktive Gespräche mit Josef Ostermayer geführt hätten. Dabei hätten sie klargemacht, dass man im Unterschied zur slowenischen Volksgruppe konstruktive Gespräche und Verhandlungen führen möchte, um den guten Kompromiss und das positive Klima, das durch die Ortstafelverhandlungen in Kärnten erzielt wurde, durch eine neue Gesetzesnovelle nicht gefährden wolle.

„Für die Freiheitlichen kommt jedoch eine Öffnungsklausel über die Hintertür, wie sie im Paragraph 12 des neuen Volksgruppengesetzes vorgesehen ist, auf keinen Fall in Frage“, sagte Uwe Scheuch. Landtagspräsident Josef Lobnig verwies auf das Memorandum, in dem klar festgeschrieben wurde, dass es hinsichtlich der zweisprachigen Ortstafeln zu keiner weiteren Ausweitung in der Topographie- und Amtssprachenregelung kommen darf.

NAbg. Martin Strutz, der für die Freiheitlichen die Gesetzesnovelle im Parlament verhandelte, stellte klar, dass es keine Zustimmung der Freiheitlichen zum neuen Gesetzestext geben werde, sollten die umstrittenen Regelungen im Paragraph 12 weiterhin enthalten sein. Staatssekretär Ostermayer sagte einer Überprüfung der Gesetzesnovelle zu und stellte weitere Verhandlungen in Aussicht.

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