Land prüft Windpark-Verordnung

Das Thema Windenergie hat in der Vergangenheit bereits für heftige Diskussionen gesorgt. Sowohl auf der Petzen, als auch auf der Koralpe und am Dobratsch riefen Windpark-Pläne massiven Widerstand hervor. Dennoch will das Land nun eine Verordnung für die Nutzung der Windenergie erlassen.

Auch wenn die Windenergie aufgrund der Windverhältnisse niemals eine übergeordnete Rolle in Kärnten spielen werde, sollte man ihre Nutzung keineswegs ausschließen, sagte Raumordnungsreferent Uwe Scheuch (FPK) bei einer zum Thema einberufenen Pressekonferenz am Montag. Es gebe auch hierzulande einige spannende Bereiche für mögliche Windpark-Anlagen: Immerhin befänden sich derzeit mit der Petzen, der Koralpe, dem Klippitzthörl, Metnitz und Heiligenblut fünf Anlagen im Genehmigungsverfahren. In sechs weiteren Gemeinden laufe ein Vorprüfungsverfahren für eine Windanlage –welche das sind, wollte Scheuch am Freitag nicht bekannt geben.

Wo dürfen Windräder stehen und wo nicht?

In einer Art Raumordnungskonzept soll festgelegt werden, wo Windräder aufgestellt werden dürfen und wo nicht. "Es wird eine Verordnung für Standortbereiche geben, derzeit ist sie in Begutachtung. In den kommenden Wochen wird es eine offene Diskussion geben, am Ende soll die Verordnung durch die Regierung gehen und künftige Standortpotenziale regeln“, so Scheuch. Grundsätzlich gelte es zu beachten, dass das erforderliche Windpotential vorhanden sei, keine wesentliche Beeinträchtigung des spezifischen Landschaftsbildes der Region vorliege und die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes so geringfügig wie möglich beeinträchtigt werde.

„Nein“ für Naturschutzgebiete und Tourismusregionen

Von vorneherein als Standorte ausgeschlossen werden Nationalparks, Naturparks, Natura 2000-Gebiete, Natur- und Landschaftsschutzgebiete aber auch Tourismusregionen. Eines der Hauptkriterien bei der Genehmigung von Windrädern ist laut Scheuch die Sichtbarkeit der Anlagen. "Das heißt, wie viele Menschen im Dauersiedlungsraum können solche Windparks sehen und inwiefern ist damit das Landschaftsbild beeinträchtigt“.

Verordnung: Je größer, desto weniger sichtbar

Je größer das Windrad ist, desto weniger sichtbar soll es sein, heißt es in der Verordnung. Am Beispiel der Koralpe zeige sich, wie man durch eine geringfügige Veränderung des Standortes die Sichtbarkeit reduzieren könne. Das wäre auch auf der Petzen möglich, so Scheuch. Denn dort wäre laut Verordnung der aktuell angepeilte Standort nicht zu halten. „Dieser Standort wäre tot, wenn man diesen Standort jedoch verrückt, müsste man sich das anschauen. Am Beispiel Koralm sieht man, wie sehr eine Veränderung des Standortes die Sichtbarkeit sofort verändert“,

Laut ersten groben Berechnung des Landes würde eine geringfügige Abweichung vom aktuellen Standort die Energieausbeute um sieben Prozent reduzieren, die Sichtbarkeit aber gleich um zwei Drittel.

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