Dünnes Eis birgt große Gefahr

Das Eis auf den Kärntner Seen übt auf viele Mitbürger eine unbeschreibliche Anziehungskraft aus. Sie betreten die Eisflächen, auch wenn sie nicht freigegeben sind oder tummeln sich auf Eisschollen, ohne sich der Gefahr bewusst zu sein.

Die Polizei ist machtlos dagegen, dass die Leute sich selbst gefährden. Und wie rettet man jemanden vom Eis, das nicht tragfähig ist, ohne sich selbst in Gefahr zu begeben?

„Einbruchsopfer“: Alleine keine Chance

Schraubenzieher, ein kurzes Seil, eine lange Holzstange mit einem Metallwiderhaken: So ausgerüstet, begeben sich derzeit schon einige Wagemutige auf das dünne Eis des Wörthersees, im Glauben, sie könnten sich im Fall des Falles selbst aus dem Wasser retten.

Helmut Teissl, Gefahr am Eis

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„Einbruchsopfer“ Teissl: Alles ist glitschig

Stimmt nicht, sagt Helmut Teissl, der vor 20 Jahren im Faaker See eingebrochen ist: „Ich bin beim Strandbad Faaker See aufs Eis gegangen. Es waren mehrere Leute am Eis auch nach Westen hin. Ich bin erst nach Norden gefahren und wollte dann auf die Westseite. Dabei habe ich aber nicht gesehen, dass dazwischen der Rotschitzabach in den See einmündet und die Eisfläche stark verdünnt hat. Da bin ich dann plötzlich eingebrochen. Und im Wasser konnte ich dann nicht mehr an den Schraubenzieher in meiner Hose gelangen. Es ist alles glitschig und rutschig und nach einer halben Minute ist es eiskalt. Allein kann man sich nicht mehr auf die Eisfläche hinauf retten.“

Gefahr am Eis

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Polizei kann riskantes Treiben nicht unterbinden

Die Polizei hat keine Möglichkeit, das riskante Treiben zu unterbinden. Wer sich selbst in Lebensgefahr begibt, kann daran nicht gehindert werden. Anders ist die Situation, wenn Eltern ihre Kindern in Gefahr bringen, sagte Friedrich Hrast, der Leiter des Polizeistrafamts.

Friedrich Hrast, Polizeijurist, Gefahr am Eis

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Polizei: Einschreiten nur, wenn Kind gefährdet wird

Hrast: „Wenn eine Mutter mit ihrem Kinderwagen das dünne Eis betreten möchte, kann die Polizei eingreifen. Auch wenn grundsätzlich jeder selbst die Verantwortung trägt, in dem Fall geht es dann ums Kind. Im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes könnte die Polizei dann verhindern, dass die Mutter das Eis mit dem Kinderwagen betritt.“

Selbstbehalt bei grober Fahrlässigkeit

Bei der Rettungsaktion am Sonntag am Wörthersee wurde eine Pensionistin mit dem Hubschrauber von der Eisfläche geborgen. Ein teurer Polizeieinsatz, den die Frau vielleicht sogar aus eigener Tasche bezahlen muss.

Friedrich Hrast: "Wenn sich jemand, so wie das hier der Fall war, grob fahrlässig in Gefahr begibt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass man den Hubschraubereinsatz selbst bezahlen muss. Das ist aber eine Einzelentscheidung, das muss im Verfahren geklärt werden, ob es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt und eine Regressmöglichkeit besteht.“

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