Neues Birnbacher-Gutachten teilt „Persilschein“ aus

Am Dienstag ist das jüngste Gutachten zur Causa Dietrich Birnbacher vorgelegt worden. Rechtsprofessor Waldemar Jud bescheinigt der Kärntner Landesholding (KLH) darin ein korrektes Vorgehen. Der KLH-Vorstand zeigte sich am Mittwoch „erleichtert“. Kritik kommt von den Grünen.

Der Grazer Uniprofessors Jud war von der Landesholding bestellt worden. Er sollte sich mit der Beratertätigkeit von Steuerberater Dietrich Birnbacher beim Verkauf der Kärntner Hypo an die Bayerische Landesbank beschäftigen. Dass Birnbacher dafür letztlich sechs Millionen Euro bekam, stieß mehrmals auf heftige Kritik.

Gutachten: Treuepflichten erfüllt

Das 77-seitige Analyse bestätigt dem Vorstand, Aufsichtsrat und Aufsichtsratschef Josef Martinz (ÖVP) der Kärntner Landesholding (KLH), seine Treuepflichten und Sorgfaltsanforderungen erfüllt zu haben. (Ein Verfahren gegen den ÖVP-Obmann Martinz ist anhängig - Anm.).

Zunächst 12 Mio. vereinbart

Birnbacher war 2007 vom damaligen LH Jörg Haider und Martinz als Privatpersonen engagiert worden, zugesichert wurden mehr als zwölf Mio. Euro Honorar zugesichert. Einen schriftlichen Vertrag gab es aber erst ein Jahr später - als Haider und Martinz die Forderung Birnbachers an die Landesholding weiterleiteten.

In diesem Vertrag haben sich die Politiker derart rückversichert, dass sie nie zur Zahlung der Millionen herangezogen werden konnten. Die zu Rate gezogenen Gutachter konnten die zwölf Millionen nicht plausibel machen, Haider einigte sich mit Birnbacher schließlich auf die Hälfte des ursprünglichen Honorars, das von der Landesholding auch bezahlt wurde.

„Weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat sind Vorwürfe zu machen“, heißt es darin. Das Gutachten geht allerdings nicht auf die Höhe des Honorars von sechs Mio. Euro ein, das Birnbacher bekam.

Erleichterung beim Aufsichtsrat

Am Dienstagabend tagte der Aufsichtsrat, der das Gutachten bestellt hatte. Bei der Holding gab es über das Gutachten am Mittwoch „Erleichterung", sagt Vorstand Hans-Jörg Megymorez. Jud habe zur Beurteilung sämtliche internen Unterlagen und den Strafakt in der Causa übermittelt bekommen. Nach dem nunmehr elften positiven Gutachten in der Causa hoffe man nun, auf einen „Schlusspunkt der Skandalisierung“.

Die Rückdatierung der schriftlichen Beauftragung Birnbachers, die ursprünglich mündlich erfolgt war, sei laut Jud „juristisch unerheblich“, so Megymorez. Es habe sich nur um die „Verschriftlichung“ des bereits existenten mündlichen Vertrages gehandelt.

Schadenersatzforderungen „eine Gefahr“

Schadenersatzforderungen gegen Birnbacher, wie sie Vorstand und Aufsichtsrat der Landesholding bereits öffentlich angedacht hatten, seien „für die Holding eine Gefahr“: Jud empfiehlt, auf eine (Teil-) Rückforderung zu verzichten. Laut Megymorez müssten Birnbacher dann „unter Umständen“ die ursprünglich vereinbarten zwölf Millionen Euro ausbezahlt werden.

Grüne: Angemessenheit nicht beurteilt

Zweifel an der Essenz des Gutachtens zur Birnbacher-Causa hegte Hypo-U-Ausschussvorsitzender und Grünen-Landessprecher Rolf Holub: „Das Gutachten spart, wie schon alle vorhergehenden Gutachten, einen ganz zentralen Teil der Birnbacher-Causa einfach aus. Nämlich die Angemessenheit des Millionenhonorars für die tatsächliche Leistung von Birnbacher.“

Genau die Angemessenheit des Honorars sei aber der Knackpunkt an der ganzen Geschichte und auch juristisch höchst relevant, sagte Holub.

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