Causa Scheuch: Verhandlung im Frühjahr

Der Gerichtsakt um FPK-Chef und LHStv. Uwe Scheuch ist jetzt in der nächsten Instanz angelangt. Nun ist das Oberlandesgericht Graz am Zug, das über die Berufung gegen das Urteil entscheiden muss. Die Verhandlung soll im Frühjahr 2012 stattfinden.

Der Akt wurde dem Senat acht unter dem Vorsitz von Richter David Greller zugeteilt, erklärte Ulrich Leitner, Sprecher des OLG Graz, am Mittwoch.

Korruptionsstaatsanwaltschaft kann Stellung beziehen

Bevor ein Termin ausgeschrieben wird, wandert der Akt aber noch einmal nach Wien. „Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit zur Stellungnahme“, so Leitner.

1. Instanz: 18 Monate bedingte Haft

Scheuch war am 2. August am Landesgericht Klagenfurt im Prozess um die „Part-of-the-game“-Affäre von Richter Christian Liebhauser-Karl zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Scheuch soll laut Anklage 2009 in einem Gespräch Bereitschaft signalisiert haben, einem potenziellen russischen Investor im Gegenzug für ein Investment die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Der Parteichef soll dafür eine Parteispende gefordert haben.

Der Politiker hatte sich während des gesamten Verfahrens für nicht schuldig erklärt, sein Verteidiger Dieter Böhmdorfer meldete auch umgehend Berufung an.

„Amtsmissbrauch mehrfach juristisch angenommen“

Die schriftliche Begründung des nicht rechtskräftigen Urteils gegen FPK-Chef Uwe Scheuch liegt seit Anfang Oktober vor. Mit der Forderung nach einer Parteispende wurde der Tatbestand des Amtsmissbrauchs "vom Richter mehrfach juristisch angenommen“ - Scheuch-Urteil: Schriftliche Begründung liegt vor.

T-Shirt-Streit: Für Polizei „entartete“ Äußerung

Anfang August wurde in Villach am Rande eines Kirchtagsumzuges ein 44-jähriger gebürtiger Kärntner von der Polizei festgenommen. Er hatte ein Shirt getragen, auf dem „Uwe geh in Häfn!“ zu lesen war. Er soll FPK-Mitgliedern ein Wortgefecht geliefert haben. Weil er sich nicht ausweisen wollte, wurde er festgenommen. Er legte Beschwerde gegen die Amtshandlung beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) ein, die Polizei spricht von „entarteter Meinungsäußerung“ - mehr dazu in T-Shirt-Streit: Für Polizei „entartete“ Äußerung.