KABEG: Arbeitsrechtsprozess vertagt

Der Arbeitsgerichtsprozess zwischen einer ehemaligen Mitarbeiterin des Klinikums Klagenfurt und dem Land Kärnten ist am Montag vertagt worden. Die stellvertretende Leiterin der Kaufmännischen Abteilung klagte den Arbeitgeber, weil ihre Kündigung gegen eine Beschäftigungsgarantie verstoße.

Nur fünf Minuten hatte die erste Verhandlungsrunde am Landesgericht Klagenfurt gedauert. Noch bevor Journalisten und Zuhörer in den Verhandlungssaal gelassen wurden, hatten sich beide Parteien auf Anraten von Richter Markus Tilly darauf geeinigt, Vorschläge für eine gütliche Einigung in der Causa einzubringen. Die nächste Verhandlung soll im Februar stattfinden.

Kündigung trotz Garantie

Auslöser für diesen Prozess war die Kündigung der ehemaligen kaufmännischen Vizechefin des Klinikums Klagenfurt, Claudia Scharm-Groicher.

Trotz einer Beschäftigungsgarantie, die im Oktober 2004 zwischen dem Land Kärnten und dem Zentralbetriebsrat des Klinikums vereinbart worden war, erhielt Scharm-Groicher die Kündigung. Zu Unrecht, wie ihr Anwalt mit Verweis auf die Beschäftigungsgarantie ausführt.

Wetzlingers rechte Hand

Dass die „betriebsbedingte Kündigung“ - so wurde es zumindest vom Anwalt des Landes formuliert - wohl nur die offizielle Begründung sein dürfte, zeigt die Tatsache, dass Scharm-Groicher die rechte Hand des ehemaligen kaufmännischen Leiters, Herwig Wetzlinger war.

Auch Wetzlinger musste trotz aufrechten Vertrages seinen Sessel räumen, mit hohen Kosten für den Steuerzahler. Die Kabeg musste Wetzlingers Abfertigungsansprüche auszahlen.

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