Aufgezeigt: Angeblicher Schwarzbau am Wasser

Familie Laggner-Rossmann besitzt einen Garten samt Hütte am Seebach in der Gemeinde Seeboden. Nach dem neuen Flächenwidmungsplan gilt sie als Schwarzbau im Immissionsschutzstreifen und muss entfernt werden. Die Gemeinde will sich nun für eine Nachwidmung einsetzen.

Seit Seppi Laggner 2011 an multipler Sklerose erkrankte, steht die Hütte als Werkzeugunterstand da, ohne Wasser, ohne Strom: „Es ist für mich ein Problem, das Werkzeug über die Stiegen auf und ab zu tragen. Der Rasenmäher wiegt 40 Kilogramm. Ich kann ihn schon fast nicht mehr tragen und meine Frau kann mir auch nicht helfen.“

Gartenhütte Aufgezeigt Bach

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Die Hütte von Familie Laggner-Rossmann

Immissionsschutzstreifen sorgt für Verwirrung

2011, beim Bau der Hütte, war noch der alte Flächenwidmungsplan der Gemeinde Seeboden in Kraft. Auf ihm ist das Grundstück noch gar nicht ersichtlich bzw. befindet sich auf dem Plan im Wasser, denn es war zu diesem Zeitpunkt öffentliches Wassergut. Erst ein Jahr später kam der neue Plan, in dem das Grundstück als Immissionsschutzfläche gewidmet ist.

Ungewöhnlicher Verlauf

Auf einer Uferseite läuft der Immissionsschutzstreifen fast durch, vom Millstätter See bis weit hinter die Autobahnbrücke. Auf der anderen Seite des Ufers ist der Garten von Familie Laggner-Rossmann. Da zeigt sich der Schutzstreifen „originell geformt“. Beim Seeausfluss gibt es ein großes Kurgebiet, danach erst beginnt der Streifen am Flächenwidmungsplan - weit entfernt vom See und weit weg vom Ufer.

Anneliese Laggner-Rossmann zeigt sich überrascht und sagte, sie sei darüber von niemandem in Kenntnis gesetzt worden. Als sie bei der Gemeinde angefragt habe, ob eine Widmung nur für die Hütte möglich sei, sei ihr nichts bezüglich des Immissionsschutzstreifens erklärt worden. Dieser soll ja eigentlich die beiden Ufer des Seebaches, also Tiere und Pflanzen am Ausfluss vom Millstätter See, schützen.

Grünland in Kurgebiet umgewidmet

Frau Laggner-Rossmann sagt, sie habe nichts von der Umwidmung gewusst. Zwei Gemeindebedienstete seien einmal gekommen und hätten ihrem Mann erklärt, dass die Hütte entfernt werden müsse. „Ich war ganz geschockt. Wir haben sie ja schon acht Jahre und sie stört niemanden. Viele wissen ja nicht einmal, dass es eine Hütte gibt, weil man sie von der Straßenseite überhaupt nicht sieht.“

Recherchen des ORF im Landesarchiv zeigen, dass früher alle Kur-Grundstücke Grünland am Gewässer waren und in den späten 1990iger-Jahren umgewidmet wurden. Viele Grundeigentümer kauften öffentliches Wassergut dazu, wie auch Familie Laggner-Rossmann. Aber auf keinem einzigen Kur-Grundstück gibt es den Immissionsschutzstreifen. Er beginnt mit einem Schotter-Parkplatz. Danach liegt dann ein Wohnhaus mitten im Immissionsschutzstreifen und dann erst kommt der Garten mit der Hütte von Familie Laggner-Rossmann.

Ufer dicht verbaut

Eigentlich soll ja der Streifen das Ufer für Tiere und Pflanzen schützen. Aber das Ufer ist im Kurgebiet dicht verbaut und kann gar nicht mehr geschützt werden. Das bestätigt auch die Naturschutzabteilung des Landes. Deshalb sei dieser Reststreifen so wichtig zum Schutz, heißt es. Wäre die Hütte aber Altbestand, könne man das neu überdenken und eventuell einer Punktwidmung zustimmen. Interview gibt es vom Land Kärnten keines, man verweist an die Gemeinde weiter.

Gartenhütte Aufgezeigt Bach

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Gudrun Maria Leb und Bürgermeister Wolfgang Klinar schauen die alten Pläne durch

Hütte laut Raumordnung meldepflichtig

Bei der Raumordnung des Landes hieß es auf Nachfrage, dass es die Gemeinde so wollte, dass der Streifen kurz vor dem Gartengrundstück beginne und unmittelbar danach ende. Früher war das Grünland am Gewässer und öffentliches Wassergut. Das Wasser selbst könne nicht gewidmet werden, heißt es. Aber die Hütte, die laut Plan im Wasser steht, hätte man trotzdem vor dem Bau melden werden müssen, versichert man dem ORF. Stellungnahme gab es auch hier keine.

Sendungshinweis:

„Aufgezeigt“, 7. Mai 2019

Der Streifen zum Schutz des Ufers rund um das Gartengrundstück von Familie Laggner-Rossmann ist ein Restbestand aus jener Zeit, als der Seebach noch unverbaut war. Am anderen Ufer zieht sich der Streifen durch. Die Hütte ist nicht gemeldet und daher ein Schwarzbau, könnte aber nachträglich punktgewidmet werden, weil sie älter ist, als der Immissionsschutzstreifen.

Rechtswirksamer Abbruchbescheid

Die Gemeinde habe nichts gegen die Familie. Im Gegenteil: Als die Hütte zum ersten Mal auffiel, habe man versucht, eine nachträgliche Widmung zu bekommen, sagt Bürgermeister Wolfgang Klinar: „Wir wollten der Familie helfen. Wir wollen uns nicht hinter dem Gesetz verstecken, sondern versuchen, eine Lösung zu finden. Das ist bis jetzt nicht geglückt. Die Grundlage der Widmung fehlt. Deshalb gibt es den rechtskräftigen Abbruchbescheid, der jetzt Rechtsgültigkeit hat.“

Alte Aufnahmen belegen, dass die Hütte älter ist, als der Immissionsschutzstreifen. Darauf angesprochen, sagte Klinar, dass dieser Streifen gar nicht von der Gemeinde ausgedacht wurde, sondern eine neue Widmungskategorie darstelle: „Wir haben 2012 das örtliche Entwicklungskonzept überarbeitet. Soweit ich informiert wurde, haben sich die Begrifflichkeiten geändert. Da wurde aus dem Grünland am Gewässer ein Immissionsschutzstreifen.“

Gartenhütte Aufgezeigt Bach

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Seppi Laggner und Anneliese Laggner-Rossmann vor ihrer Hütte

Gemeinde will sich für Legalisierung einsetzen

Eine Nachwidmung für die Hütte sei laut Klinar denkbar, da die Errichtung 2011 genau in die Übergangszeit gefallen sei und es verschiedene Planungsunterlagen gegeben habe: „Wir werden alles noch einmal prüfen.“ Die Gemeinde werde sich bemühen, die Familie zu unterstützen und eine Legalisierung zu bewirken, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür passen würden.

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