Kanaldeckel Symbolbild
ORF/Petra Haas
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Wirtschaft

Differenz bei Kanalgebühr regt auf

Kärntens Gemeinden berechnen die Kanalgebühren unterschiedlich und das stößt immer wieder auf Kritik: Während die Gebühren in vielen Gemeinden vom tatsächlichen Wasserverbrauch abhängen, ist in einigen großen Bezirksstädten und auch in Klagenfurt die an das Kanalnetz angeschlossene Fläche entscheidend.

Zur Instandhaltung der Kanalisation werden in Kärnten Kanalgebühren eingehoben. Die Stadt Klagenfurt beispielsweise muss 680 Kilometer Kanalnetz instand halten, auch, um Hochwasser zu vermeiden. Stadträtin Sandra Wassermann (FPÖ) sagt dazu: „Man kennt ja diese Hochwasserereignisse, wo es dann leider zu kleineren und größeren Überschwemmungen kommt. Da müssen wir von der Stadt einfach sicherstellen, dass die Kanalisation funktioniert.“

„Sozial verträglicher“: Berechnung pro Quadratmeter

Dafür braucht man Geld, das die Stadt durch die Kanalgebühr einhebt. Berechnet wird die Gebühr über die angeschlossene Fläche, also den Quadratmeter. Das sei sozial verträglicher, als etwa die Berechnung nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch: „Wenn wir ein Haus haben mit mehreren Familienmitgliedern, dann haben die einfach auch mehr Ausgaben, wie zum Beispiel beim Toilettengang, bei der Waschmaschine und insgesamt mehr Abwasserverbrauch“, so Wassermann. Umgekehrt werden die großen Gebäude zur Kassa gebeten, die wenig Wasser verbrauchen.

Gemeinde entscheidet Berechnungsmodell

Generell entscheidet eine Gemeinde selbst, wie sie die Kanalgebühr berechnet. Manche Tourismusregionen setzen auf einen fixen Mindestbetrag. So sollen auch Zweitwohnbesitzer ihren Beitrag leisten. Sie verbrauchen zwar weniger Wasser, bedürfen aber ebenso einer funktionierenden Kanalisation.

Ob nun nach Fläche oder tatsächlichem Verbrauch berechnet wird, für Maria Krenn von der Gemeindeabteilung des Landes haben beide Modelle ihre Berechtigung: „Es ist durchaus ein sachlicher Zugang, nach tatsächlichem Verbrauch die Benützung abzurechnen. Es ist aber durchaus möglich, auch pauschale Abrechnungen vorzunehmen. Dem einzelnen Bürger entsteht deshalb kein Nachteil.“

Rechtsmittel gegen Berechnung nach Fläche möglich

Wem die flächenbezogene Berechnung nicht fair erscheint, hat die Möglichkeit, ein Rechtsmittel dagegen zu ergreifen. „Dem einzelnen Bürger, der die Auffassung vertritt, die pauschale Verrechnung sei in seinem Fall unsachlich, steht die Möglichkeit der Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch offen“, so Krenn. Zu klären sei das mit der Abgabebehörde, also dem Bürgermeister.