In den nächsten Tagen soll es wärmer werden, das lässt aber auch das Unfallrisiko ansteigen. Das Fahrrad beispielsweise ist neben dem Pkw eines der beliebtesten Verkehrsmittel. Radfahrer müssen auch stets den Radweg benutzen. Außer es ist keiner vorhanden, dann ist der Fahrbahnrand die richtige Spur.
Rennrad-Fahrer dürfen sogar nebeneinander fahren
Wieder andere Regeln gelten für Rennradfahrer. Sie dürfen immer am Fahrbahnrand unterwegs sein und dort sogar nebeneinander fahren. Hans-Peter Mailänder von der Landesverkehrsabteilung zufolge mache das durchaus Sinn: „Diese sind dann doch schneller unterwegs, fahren oft in Gruppen. Die Fahrbahn ist natürlich auch breiter und wie gesagt, sie haben vom Gesetz her das Recht dazu. Vielfach hört man halt auch, dass die Fahrbahnen oft in einem besseren Zustand sind, wie die Radwege.“
E-Scooter-Regeln strenger als jene für Radfahrer
In den vergangenen Jahren sind auch hierzulande die E-Scooter ins Rollen gekommen. Das Fahren ist wesentlich eingeschränkter, erklärt Peter Pegrin vom ARBÖ. Fahren darf man damit „nur auf Radfahr-Anlagen, auf Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist oder aber auch mit Schrittgeschwindigkeit in Fußgängerzonen, wenn es behördlich genehmigt ist.“ Beim E-Scooter gilt – wie auch beim Fahrrad – eine Helmpflicht für Kinder bis zwölf Jahre und in puncto Alkohol dürfen maximal 0,8 Promille im Blut sein.
Kein Fahrzeug, sondern Spielzeug: Inline-Skates
Als Spielzeug wiederum gelten Inline-Skates, so Pegrin: „Mit den Inline-Skates darf man zum Beispiel auf Gehsteigen, Gehwegen, Radwegen oder aber auch auf Fahrradstreifen unterwegs sein. Wichtig dabei ist, dass man keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.“ Andere Trendsportgeräte wie etwa der Kleintretroller oder das Skateboard dürfen grundsätzlich auf dem Gehsteig, in der Fußgängerzone oder auf Wohn- und Spielstraßen verwendet werden.
Strafen werden bei Alkohol und Unfällen härter
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Strafen im niedrigen zweistelligen Bereich rechnen. Doch ist Alkohol im Spiel oder kommt es zu Unfällen, kann das schon mehrere tausend Euro kosten. Und: Auch ein betrunkener Fahrradfahrer kann auch seinen KFZ-Führerschein verlieren.