Vanessa Herzog fährt mit Rollerskates
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Verkehr

Was Inline-Skater & Co auf der Straße dürfen

Viele steigen bei schönerem Wetter vom Auto auf das Fahrrad, den E-Scooter oder Trendsportgeräte wie Rollschuhe und Inlineskates um. Nicht jedes dieser Geräte gilt im rechtlichen Sinn als Fahrzeug. Es gilt unterschiedliche Vorschriften und Verkehrsregeln zu beachten.

In den nächsten Tagen soll es wärmer werden, das lässt aber auch das Unfallrisiko ansteigen. Das Fahrrad beispielsweise ist neben dem Pkw eines der beliebtesten Verkehrsmittel. Radfahrer müssen auch stets den Radweg benutzen. Außer es ist keiner vorhanden, dann ist der Fahrbahnrand die richtige Spur.

Rennrad-Fahrer dürfen sogar nebeneinander fahren

Wieder andere Regeln gelten für Rennradfahrer. Sie dürfen immer am Fahrbahnrand unterwegs sein und dort sogar nebeneinander fahren. Hans-Peter Mailänder von der Landesverkehrsabteilung zufolge mache das durchaus Sinn: „Diese sind dann doch schneller unterwegs, fahren oft in Gruppen. Die Fahrbahn ist natürlich auch breiter und wie gesagt, sie haben vom Gesetz her das Recht dazu. Vielfach hört man halt auch, dass die Fahrbahnen oft in einem besseren Zustand sind, wie die Radwege.“

ABD0002_20220809 – GRAZ – …STERREICH: ++ HANDOUT ++ Fahrradfahrerinnen bekleidet mit Radsportbekleidung von „Kama Epic Cycling Apparel“. Die komplette Kollektion ist aus recycelten PET-Flaschen und alten Textilien, mit speziellen Schnitte, NŠhten und ergonomischer Polsterung fŸr Rennradfahrerinnen. – FOTO: APA/HERZBLUT FOTOGRAFIE/JOHANNES SOMMER – ++ WIR WEISEN AUSDR†CKLICH DARAUF HIN, DASS EINE VERWENDUNG DES BILDES AUS MEDIEN- UND/ODER URHEBERRECHTLICHEN GR†NDEN AUSSCHLIESSLICH IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEF†HRTEN ZWECK UND REDAKTIONELL ERFOLGEN DARF – VOLLST€NDIGE COPYRIGHTNENNUNG VERPFLICHTEND ++
APA/JOHANNES SOMMER

E-Scooter-Regeln strenger als jene für Radfahrer

In den vergangenen Jahren sind auch hierzulande die E-Scooter ins Rollen gekommen. Das Fahren ist wesentlich eingeschränkter, erklärt Peter Pegrin vom ARBÖ. Fahren darf man damit „nur auf Radfahr-Anlagen, auf Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist oder aber auch mit Schrittgeschwindigkeit in Fußgängerzonen, wenn es behördlich genehmigt ist.“ Beim E-Scooter gilt – wie auch beim Fahrrad – eine Helmpflicht für Kinder bis zwölf Jahre und in puncto Alkohol dürfen maximal 0,8 Promille im Blut sein.

Kein Fahrzeug, sondern Spielzeug: Inline-Skates

Als Spielzeug wiederum gelten Inline-Skates, so Pegrin: „Mit den Inline-Skates darf man zum Beispiel auf Gehsteigen, Gehwegen, Radwegen oder aber auch auf Fahrradstreifen unterwegs sein. Wichtig dabei ist, dass man keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet.“ Andere Trendsportgeräte wie etwa der Kleintretroller oder das Skateboard dürfen grundsätzlich auf dem Gehsteig, in der Fußgängerzone oder auf Wohn- und Spielstraßen verwendet werden.

Strafen werden bei Alkohol und Unfällen härter

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Strafen im niedrigen zweistelligen Bereich rechnen. Doch ist Alkohol im Spiel oder kommt es zu Unfällen, kann das schon mehrere tausend Euro kosten. Und: Auch ein betrunkener Fahrradfahrer kann auch seinen KFZ-Führerschein verlieren.