Chronik

Behindertenanwaltschaft wird unabhängiger

Die Kärntner Behindertenanwaltschaft soll noch unabhängiger werden. Die Ombudsstelle wird aus der Sozialabteilung des Landes herausgelöst und gemeinsam mit anderen Ombudsstellen der Landesamtsdirektion zugeordnet. Der jüngste Bericht der Behindertenanwaltschaft zeigt, dass sich die Zahl der Interventionen verdoppelte.

Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Transparenz – Wichtige Merkmale, die Kärntens Anwaltschaften, also die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Patientenanwaltschaft, die Pflegeanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft, auszeichnen. „Um diese Merkmale und die Bedeutung dieser Ombudsstellen noch deutlicher hervorzuheben, haben wir seitens der Regierungskoalition beschlossen, diese aus den jeweiligen Fachabteilungen herauszulösen und der Landesamtsdirektion zuzuordnen“, betonte Landeshauptmann Peter Kaiser. Damit werde auch dem Wunsch der Anwaltschaften entsprochen.

In der Regierungssitzung am kommenden Montag wird der Landeshauptmann den Tätigkeitsbericht der Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung für die Jahre 2020 bis 2022 zur Behandlung vorlegen. Die Interventionszahlen der Anwaltschaft stiegen während dieses Zeitraums deutlich. 3.871 Personen wandten sich an die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung; insgesamt wurden mehr als 23.000 Interventionen gesetzt. Das sind 639 Interventionen pro Monat und durchschnittlich 8,5 pro Klientin/Klient. Als Grund für die beinahe Verdoppelung gelten unter anderem die veränderten Lebensumstände durch die Pandemie. Viele Menschen mit Behinderung würden aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zur Risikogruppe zählen, so Behindertenanwältin Isabella Scheiflinger.

Scheiflinger: Zahlreiche neue Gesetze und Hilfestellungen

Durch eine große Novelle im Bereich der Landes-Sozialgesetze sei es zu Verbesserungen für Menschen mit Behinderung gekommen. So wurde zum Beispiel für jene, die auf eine monatliche Geldleistung aus der Sozialhilfe angewiesen sind, ein Zuschlag zur Abfederung der behinderungsbedingten Mehrkosten eingeführt. Auch die zuvor bestehende „versteckte Anrechnung“ der Familienbeihilfe bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfeleistungen sei abgeschafft worden, so die Leiterin des AMB-Teams.

Eine weitere wichtige Gesetzesnovelle trat am 1. Mai in Kraft. Die für Menschen mit psychischen Erkrankungen/Behinderungen zur Verfügung stehenden Wohn- und Betreuungsplätze (ZPSR-Einrichtungen) wurden vollständig in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz übernommen. Ein von der Anwaltschaft initiiertes Projekt ist auch die „Persönliche Assistenz für Menschen mit psychischen Behinderungen/Erkrankungen“, die vorerst bis Ende 2023 konzipiert ist und insgesamt 6.000 Assistenzstunden beinhaltet.

Weiters wurde die dritte Projektphase des Kärntner Landesetappenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Berichtszeitraum abgeschlossen. Das Projekt endet aber nicht wie ursprünglich geplant, sondern wird auch zukünftig weitergeführt.

Reaktion

Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer begrüßte die Neuerungen rund um die Behindertenanwaltschaft als „wichtigen Schritt“. Die Fallzahlen würden belegen, welch wichtige Funktion der Behindertenanwaltschaft zukomme.