Klagenfurter Landesgericht von außen
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Gericht

Glock-Prozess: Zwei Freisprüche

Zwei Freisprüche im Zweifel hat es am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt im Fall der tödlichen Explosion in der Ferlacher Glock-Waffenfabrik mit einem Toten und einem Schwerverletzten im Jahr 2019 gegeben. Es war der zweite Rechtsgang, nachdem das Ersturteil vom OLG Graz teilweise aufgehoben worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zu der schweren Explosion war es am 5. März 2019 gekommen. Am Werksgelände von Glock waren Brennversuche mit einem Wasserstoff-Sauerstoff-Gemisch durchgeführt worden. Dabei explodierte ein Speicherzylinder, ein Mitarbeiter kam ums Leben, ein zweiter wurde schwer verletzt. Bei der ersten Verhandlung im Jahr 2020 waren alle drei damals Angeklagten zu unbedingten Geld- und bedingten Haftstrafen verurteilt worden, die Firma Glock fasste nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eine Geldstrafe aus.

Zwei Freisprüche bei Glock-Prozess

Das Oberlandesgericht (OLG) Graz bestätigte den Schuldspruch gegen den Erstangeklagten, den damaligen Geschäftsführer der Glock Technology GmbH, von fünf Monaten bedingter Haft und 20.000 Euro Geldstrafe. Der OLG hob aber die Urteile gegen die anderen beiden Angeklagten und die Firma Glock, teilweise wegen Feststellungsmängeln, auf, weshalb in Klagenfurt neu verhandelt werden musste – mehr dazu in Urteile von Glock-Prozess aufgehoben.

Angeklagte blieben bei Verantwortung

Beide Angeklagte, 63 und 39 Jahre alt, blieben am Mittwoch vor Richter Oliver Kriz bei ihrer Verantwortung aus dem Jahr 2020: Sie seien zwar in zwei „Orientierungsversuche“ wenige Tage vor dem Unfall involviert gewesen. Am Tag des Vorfalles habe der Mitarbeiter, der bei dem Unfall getötet worden war, aber ohne Handlungsauftrag und völlig aus eigenem Antrieb den Versuch noch einmal durchgeführt, betonte der Verteidiger der beiden Angeklagten, über dessen Motive und Motivation könne man nur spekulieren.

In ihrer Befragung durch den Richter beteuerten die beiden Angeklagten, dass es keinen Auftrag für die Durchführung des Experiments am 5. März gegeben habe. Und vor den Versuchen, in die sie involviert waren, habe es Sicherheitsanweisungen gegeben. Dem entgegen standen die Aussagen von zwei Zeugen, die erklärt hatten, nichts von solchen Sicherheitsunterweisungen mitbekommen zu haben, obwohl sie am Experiment beteiligt waren.

Urteil nicht rechtskräftig

Ein Sachverständiger hatte schon beim Prozess vor drei Jahren große Mängel bei der Versuchsanordnung konstatiert. Das hielt er auch am Mittwoch aufrecht: „Es wurde ein hochexplosives Gasgemisch unter Missachtung sämtlicher Regeln der Gastechnik hergestellt.“ Richter Kriz – der auch den Antrag auf Verhängung einer Geldstrafe gegen den Verband abwies – berief sich in seiner Urteilsbegründung auf die Entscheidung des OLG Graz: „Ich kann bei Ihnen beiden keine Anweisung für diesen Versuch am 5. März nachweisen. Das Beweisverfahren gibt das nicht her.“

Dass der Versuch nicht korrekt abgelaufen war, habe er feststellen können: „Aber dass einer von Ihnen dafür verantwortlich war oder etwas unterlassen wurde, das nicht.“ Staatsanwältin Nicole Sembach meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, das Urteil war damit nicht rechtskräftig.