Chronik

Manager bei Klage gegen Land erfolgreich

Zwei Jahre nachdem ein ehemaliger Geschäftsführer der Land Kärnten Beteiligungen GmbH entlassen worden war, hat dieser nun am Arbeitsgericht in zweiter Instanz Recht bekommen. Dem Ex-Manager waren unter anderem hohe Ausgaben für Exkursionen und Restaurantbesuche vorgeworfen worden. Das Oberlandesgericht Graz kippte nun die Erstentscheidung des Landesgerichtes von September.

Der Manager der früheren Land Kärnten Beteiligungen GmbH (LKBG), die mittlerweile Teil der Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) ist, wurde vor zwei Jahren entlassen. Ihm wurden teure Reisen und Luxus-Restaurantbesuche angelastet. Auch Flüge in Privatjets wurden ihm vorgeworfen, der Mann wurde wegen Untreue entlassen. Der Ex-Manager brachte Klage gegen seine Entlassung ein. Im September 2022 entschied das Landesgericht Klagenfurt gegen ihn, die Entlassung sei zurecht erfolgt – mehr dazu in Gericht: Entlassung von Ex-Manager rechtens (kaernten.ORF.at; 30.9.2022).

OLG: Entlassung zu spät erfolgt

Das Oberlandesgericht (OLG) Graz kippte nun in zweiter Instanz die Erstentscheidung des Landesgerichtes Klagenfurt. Die Entlassung sei zu spät erfolgt, die Beteiligungsverwaltung hätte früher reagieren müssen, urteilte das OLG Graz. Die Freiheitlichen und der oberste Personalvertreter des Landes, Gernot Nischelwitzer, machen dafür den Vorstand der Beteiligungsverwaltung, Martin Payer, verantwortlich.

Payer sieht bei sich keinen Fehler: „Ich habe so schnell wie möglich gehandelt. Sobald ich von diesen relevanten Verstößen erfahren habe und sicher sein konnte, dass sie tatsächlich passiert sind, haben wir innerhalb von 24 Stunden reagiert und nicht von 72 Stunden. Insofern ist das sehr verwunderlich.“

Letztes Wort noch nicht gesprochen

Dem Manager stehen auf Basis des Urteils in zweiter Instanz die Rückkehr auf den früheren Posten und die Nachzahlung von zwei Jahresgehältern zu. Noch ist das letzte Wort aber nicht gesprochen. Der Vorstand der Kärntner Beteiligungsverwaltung prüft mit seinen Anwälten den Gang zum obersten Gerichtshof. Kommt es dazu, dürften sich die Prozesskosten von derzeit 400.000 Euro weiter erhöhen.

FPÖ fordert Aufklärung

Der Kärntner FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer forderte in einer Aussendung eine lückenlose politische Aufklärung des Falles: „Allein die Nachzahlung von zwei Jahresgehältern und die Prozesskosten bedeuten einen Schaden von über einer Million Euro Steuergeld.“ Angerer ortet Säumigkeit bei SPÖ und ÖVP, sowie bei Payer und fordert eine internationale Ausschreibung der Position des KBV-Vorstandes.