Chronik

16-Jähriger wegen Vergewaltigung verurteilt

Wegen Vergewaltigung, Nötigung und unerlaubten Waffenbesitzes ist am Montag ein 16-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von vierzehn Monaten, davon sechs Monaten unbedingt, verurteilt worden.

Der 16-Jährige hatte sein 17-jähriges Opfer zu oralem Geschlechtsverkehr gezwungen und ihn über Monate eingeschüchtert. Bemerkenswert an dem Fall ist auch, dass dieser durch eine Selbstanzeige des Opfers ins Rollen kam. Der 17-Jährige ging zur Polizei und gestand Suchtmitteldelikte und Diebstähle, die er gemeinsam mit einem 16-Jährigen – dem Angeklagten – begangen haben sollte.

Selbstanzeige brachte Fall ins Rollen

Bei den Einvernahmen erzählte der Jugendliche dann auch, dass er von dem 16-Jährigen vergewaltigt worden sei. Über Monate sei er von dem Bekannten gedemütigt und eingeschüchtert worden. Begonnen habe alles mit Schutzgeldzahlungen. Der Angeklagte hatte dem 17-Jährigen von einigen Jugendlichen in Ferlach erzählt, die ihn zusammenschlagen wollten. Weil er aber einen gewissen Ruf hätte – vor Richterin Michaela Sanina bezeichnete er sich heute als „stabilen Typen“ – könne er ihn beschützen und verlangte dafür 50 Euro Schutzgeld die Woche.

Opfer hatte die „Wahl“: Faustschläge oder Oralsex

Immer wieder habe das Opfer den Kontakt zum 16-Jährigen verringern wollen, doch dieser hätte das nicht zugelassen. Im August des Vorjahres sei es in einer Wohnung in Ferlach zum Streit gekommen. Auch zwei weitere Jugendliche waren zugegen, die vor Gericht als Zeugen aussagten. Dabei soll der 16-Jährige sein Opfer vor die Wahl gestellt haben, entweder mit der Faust in den Bauch geschlagen zu werden, oder ihn oral zu befriedigen. Dazu sei es dann gekommen.

Die beiden Zeugen bestätigten diese Darstellung in ihren Aussagen, sie hätten sich damals allerdings weggedreht, weil sie es nicht mit ansehen wollten – auch weil das Opfer bei der sexuellen Handlung geweint habe. Auch ein Handyvideo hatte der Angeklagte aufgenommen, bei dem er sein Opfer gezwungen hatte einen Text zu verlesen, in dem sich dieser selbst als Hurensohn bezeichnen musste und den 16-Jährigen als „King von Ferlach“ zu preisen hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.