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Gericht

Acht Jahre Haft wegen Vergewaltigung

Wegen zweifacher Vergewaltigung seiner 41 Jahre alten Freundin ist am Freitag ein 37 Jahre alter Mann zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte wies die Anschuldigungen von sich. Der Schöffensenat glaubte jedoch der Frau, deren Aussagen durch Chatverläufe belegt wurden.

Die beiden lernten einander in einer Asylunterkunft in Sachsenburg kennen und hatten eine Affäre. In ihrer Heimat in Syrien haben beide eine eigene Familie. Im März vorigen Jahres soll der Angeklagte die 41-Jährige dann mit Gewalt aufs Bett gedrückt und vergewaltigt haben, lautete der Vorwurf von Staatsanwältin Karin Schweiger. Zwei Monate danach soll er die Frau auch in seiner neuen Wohnung in Spittal vergewaltigt haben.

Erpressung mit Fotos

Die Frau sagte aus, sie habe die Affäre beenden wollen, da der Mann ein Kind von ihr wollte. Er habe sie aber mit Fotos erpresst, auf denen zu sehen ist, wie sie als streng gläubige Muslima gegen islamische Sitten verstößt. Sie habe sich weiterhin mit dem Angeklagten getroffen, um ihn zu überzeugen, die Fotos zu löschen.

Als der 37-Jährige ihrem Bruder von der außerehelichen Beziehung erzählte, erstattete die Frau Anzeige. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die Frau habe Rache üben wollen, weil er geplant habe, seine Frau und seine Kinder nach Österreich zu holen.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Die Schöffen unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi glaubten aber den detaillierten Schilderungen des Opfers, die auch mit Chatverläufen zusammenpassen. Das Urteil lautete auf acht Jahre Freiheitsstrafe und Teilschmerzengeld von 1.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.