Chronik

Vertragsbedienstetengesetz vor VfGH

Nach einer Klage der Gewerkschaft ersucht der Oberste Gerichtshof (OGH) den Verfassungsgerichtshof (VfGH), das Kärntner Vertragsbedienstetengesetz zu ändern. Beanstandet wird eine Regelung, die Vordienstzeiten, die im Inland erworben worden sind, gegenüber im Ausland erworbenen Vordienstzeiten diskriminiere.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) geht rechtlich gegen das Kärntner Vertragsbedienstetengesetz vor, weil dieses im Inland erworbene Vordienstzeiten gegenüber im Ausland erworbenen benachteilige. Der OGH folgte dieser Einschätzung und ersuchte den VfGH um Aufhebung der entsprechenden Einschränkungen im Gesetz, wie die GÖD am Freitag in einer Aussendung mitteilte.

Gewerkschaft: Formulierung entfernen

Bei der Gewerkschaft hätten sich bisher rund 50 Personen, vor allem Bedienstete der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft (KABEG) gemeldet und Rechtsschutz beantragt, sagte GÖD-Vorsitzender Stefan Sandrieser: „Der Spruch des OGH lautet, dass diese Formulierung zu entfernen ist.“ Der OGH bestätigte das auf APA-Anfrage. Die Entscheidung liegt beim VfGH.

Sandrieser: „Inwieweit der Verfassungsgerichtshof dem Antrag des OGH folgen wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls sind wir damit einen wesentlichen Schritt zur Anrechnung gleichwertiger inländischer Vordienstzeiten nähergekommen“, sagte GÖD-Vorsitzender Stefan Sandrieser.

Landesregierung: Warten auf Ergebnis

Seitens der Landesregierung wollte man zu dem laufenden Verfahren nichts sagen, Ausgang und Ergebnis seien abzuwarten. FPÖ-Chef Erwin Angerer warf Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) in einer Aussendung „Diskriminierung der eigenen Bevölkerung“ vor, die Koalition verschärfe die Personalnot im Gesundheitsbereich. Angerer verlangt „eine sofortige Reparatur des Gesetzes“.