Im Bereich Arbeits, Sozial- und Insolvenzrecht führte jeder und jede der 37 AK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im vergangenen Jahr im Schnitt rund 3300 Beratungen durch, telefonisch, schriftlich oder persönlich. Arbeiterkammerpräsident Günther Goach sagte: „Wir haben 1.251 Interventionen gemacht, die 2,4 Millionen zurückgebracht haben, die ohne Klage bezahlt wurden. Und wir haben 325 Klagen 2022 gehabt, die 2,1 Millionen eingebracht haben.“
Hilfe in sozialen Fragen
Im Sozialrecht gab es zum Beispiel über 300 Beratungen im Bereich des Pflegegeldes, vorwiegend für Menschen, die nicht Arbeiterkammer-Mitglied sind. Auch im Bereich der Hacklerregelung, Berufsunfähigkeitspension, Rehageld oder Schwerarbeitszeiten intervenierten die Rechtsexperten in mehreren Fällen, so Goach: „Wir haben im Sozialrecht 1.183 abgeschlossene Fälle mit 38,3 Millionen. Von den 1.183 wurden 567 positiv abgeschlossene Gerichtsakte auch erledigt.“
AK hilft bei Insolvenz
Im Insolvenzrecht hat die Arbeiterkammer Kärnten laut Goach ein Alleinstellungsmerkmal in Österreich, weil man Betroffenen Menschen aus eigenen Mitteln helfen kann: „Wo wir kurzfristig innerhalb von zwei Tagen in der Lage sind, bis maximal 3.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Das waren 2022 insgesamt aus unseren Mitteln 387.650 Euro.“ Goach bekräftigte auch noch einmal die Forderung, ein Kündigungsverbot im Krankheitsfall, insbesondere bei einem Arbeitsunfall, in das Gesetz aufzunehmen.