Mordverdächtiger vor Gericht
APA/NINA TÖCHTERLE-KAINZ
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Gericht

Lebenslange Haft für Mord an Freundin

Ein 49 Jahre alter Marokkaner, dem die Ermordung seiner damaligen Freundin vorgeworfen wird, ist Dienstagabend am Landesgericht Klagenfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er leugnete bis zuletzt, die Frau im Völkermarkter Stadtwald getötet und die Leiche danach angezündet zu haben. Fünf der acht Geschworenen sahen die Schuld als erwiesen an.

Der Prozess war für zwei Tage anberaumt gewesen, überraschenderweise fiel schon am Dienstagabend das Urteil. Verteidiger Nikolaus Rast meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

DNA-Spur führte zu Angeklagtem

Die teilweise verbrannte, entkleidete Leiche der Frau war im Oktober 2008 im Völkermarkter Stadtwald gefunden worden. Die 49-Jährige war geschlagen, gewürgt und erschossen worden. Mit Brandbeschleuniger hatte der Täter versucht, die Leiche anzuzünden und Spuren zu verwischen. Es dauerte vier Jahre, bis die Tote identifiziert wurde. Eine DNA-Spur am Körper der Frau führte 2021 zum Angeklagten, als dieser in Italien wegen Drogendelikten in Haft war.

Mordprozess: Angeklagter leugnet Tat

Am Dienstag hat am Landesgericht Klagenfurt der Prozess wegen eines Mordes im Jahr 2008 begonnen. Angeklagt ist ein 49-jähriger Marokkaner, dem die Ermordung seiner damaligen Freundin vorgeworfen wird. Er soll die damals 49-jährige Italienerin im Völkermarkter Stadtwald getötet und die Leiche danach angezündet haben. Der Mann leugnet, die Tat begangen zu haben.

Staatsanwältin Sandra Agnoli hatte angesichts der heftigen Gewalt bei der Tat im Anklagevortrag von einem sogenannten „Overkill“ gesprochen und gemeint: „Es war eindeutig eine Beziehungstat.“ Der Angeklagte habe alles getan, um die Identität der Toten zu verschleiern, weil der Verdacht zuerst auf ihn, ihren Freund, gefallen wäre, sagte die Anklägerin. Sie zeigte den Geschworenen Fotos der Leiche. „Sie müssen wissen, worüber Sie heute urteilen.“ Eine medizinische Sachverständige sagte aus, dass aufgrund der Qualität der DNA-Spuren des Angeklagten an der Leiche es am wahrscheinlichsten sei, dass der Angeklagte Geschlechtsverkehr mit dem Opfer innerhalb von 24 Stunden vor dessen Tod hatte.

Die Polizei untersuchte den Fundort der Frauenleiche
APA/Gert Eggenberger
Spurensicherung 2008

Verteidigung: „Indizienprozess“

Verteidiger Nikolaus Rast sprach von einem Indizienprozess. Die DNA-Spur passe zwar zu seinem Klienten, es sei aber keine richtige Beziehung gewesen. Sein Mandant habe die Frau immer wieder getroffen, um mit ihr sexuell zu verkehren. Deshalb habe er nach ihrem Verschwinden auch nicht nach ihr gesucht. Die DNA-Spur könne auch von einem Zusammentreffen Tage vor dem Tod der Frau stammen. Als Täter kämen andere infrage, so der Verteidiger.

Die Tote habe Spielschulden gehabt, sie könnte deshalb getötet oder Opfer eines Serienmörders geworden sein, der sich damals herumgetrieben habe. Sein Mandant sei kein guter Mensch, habe viele Vorstrafen, sei aber in diesem Fall unschuldig. Er habe in allen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelogen und mache nun von seinem Recht Gebrauch, keine Angaben zu machen.

Schwester sprach von „böser Vorahnung“

Als Zeugin sagte die Schwester der Toten aus. Sie hatte den Angeklagten, den sie als Freund ihrer verwitweten Schwester kennen gelernt hatte, identifiziert. Sie sei sich auch heute absolut sicher, dass es sich beim Angeklagten um den damaligen Freund ihrer Schwester handle. Diese habe ihr im Sommer 2008 erzählt, dass ihr Freund mehr in sie verliebt sei als sie in ihn, sie habe überlegt, die Beziehung zu beenden. Er habe sie finanziell unterstützt, sei aber auch eifersüchtig gewesen.

Der Angeklagte habe sie mehrmals kontaktiert und gebeten, ihre Schwester von der Beziehung zu ihm zu überzeugen. Er habe mehr von ihr gewollt, sie sogar heiraten wollen. Dass sie wegen Spielschulden in Bedrängnis gewesen sei oder Ähnliches, habe ihre Schwester nie erzählt, wohl sei aber von Geldsorgen die Rede gewesen. Die Schwester hätte eine böse Vorahnung gehabt, sie sagte, sie wolle verbrannt bei ihrem verstorbenen Ehemann beerdigt werden, sollte ihr einmal etwas zustoßen, so die Zeugin.

Nachricht vom Handy der Toten

Als sie ihre Schwester im Herbst 2008 dann nicht mehr erreichen konnte, sei irgendwann von deren Handy eine Nachricht gekommen, sie wolle ihr Leben ändern und sei glücklich. Abgehoben habe die Schwester weiterhin nicht. Weil die Mutter nicht zu beruhigen gewesen sei, wurde schließlich Vermisstenanzeige erstattet. Die Polizei habe dies aber nicht ernst genommen. Dass der Angeklagte der Schwester etwas angetan haben könnte, das hätte sie damals nicht gedacht.

Der Lebensgefährte der Schwester wusste noch zu berichten, dass das spätere Opfer bei einem Besuch das Handy den ganzen Tag ausgeschaltet hatte, um Ruhe vor ihrem Freund zu haben, wie sie bemerkt habe. Nach ihrem Verschwinden habe es in der Familie mehrere Theorien gegeben, was passiert sein könnte – einerseits dass der Freund ihr etwas getan haben, andererseits dass es jemand aus dem Glücksspielmilieu gewesen sein könnte.

Ermittler sah Beziehungstat gegeben

Einer der österreichischen Ermittler sagte im Zeugenstand, es handle sich zweifellos um eine Beziehungstat und keinen Mafia-Mord. Das Opfer habe für letztere Wettscheine verkauft. Wenn die Mafia jemanden tötet, würde dabei versucht, ein sichtbares Exempel zu statuieren. Im konkreten Fall habe der Täter viel Energie aufgewendet, um die Identität des Opfers zu verschleiern, was ja auch lange gelungen sei. Dies sei ein Hinweis auf ein Naheverhältnis, das den Verdacht auf den Täter fallen lassen würde.