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Wirtschaft

Landesrechnungshof prüfte neun Gemeinden

Der Landesrechnungshof hat in einem neuen Bericht einige Kärntner Gemeinden und deren Eröffnungsbilanz und Rechnungsabschlüsse 2020 und 2021 geprüft. Ziel ist es, alle Kärntner Gemeinden bei solchen Prozessen zu unterstützen und ihnen Verbesserungsvorschläge mitzugeben.

Die Gemeinden müssen ihre Bilanzen und Abschlüsse seit Kurzem nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung erstellen. Sie soll mehr Transparenz schaffen. Die Umsetzung stellt die Gemeinden aber vor Herausforderungen. Der Landesrechnungshof will ihnen helfen und prüfte die Bilanzen und Rechnungsabschlüsse aus den Jahren 2020 und 2021 von Reißeck, Lendorf, Fresach, St. Urban, Ossiach, Moosburg, Eberstein, Neuhaus und Lavamünd.

Beschluss für Bürger zum Download

Verbesserungsbedarf besteht dem Bericht zufolge schon bei den Fristen. Der Gemeinderat muss Rechnungsabschlüsse bis zu einem gewissen Zeitpunkt beschließen – doch gleich mehrere Gemeinden haben sich nicht daran gehalten. Den fertigen Beschluss müssen sie dann auf ihrer Website veröffentlichen und zwar so, dass ihn sich Bürger auch herunterladen können.

Gemeinden müssen Reserven sammeln

Darüber hinaus sollen die Gemeinden genug finanzielle Mittel auf der Seite haben, um etwa Überstunden bezahlen zu können. Drei der überprüften Gemeinden haben dafür keine Rückstellungen gebildet. Zudem habe das in den Gemeinden gelagerte Bargeld nicht mit den Eintragungen im Kassenbuch übereingestimmt. Daher die Empfehlung vom Landesrechnungshof: Wer bar auszahlt, soll das stets mit einem Beleg tun. Außerdem müssen die Gemeinden Zahlungsmittelreserven ansammeln. Eine Gemeinde hat das gar nicht getan, vier andere zu wenig.

Das alles sind nur Ausschnitte aus dem 125-seitigen Bericht, den der Rechnungshof jetzt veröffentlichte.