Polizist mit Haltekelle
APA/BARBARA GINDL
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Chronik

34 Führerscheine abgenommen

Bei einer Schwerpunktaktion gegen Alkohol am Steuer hat die Polizei in Kärnten 30 Alkolenkern und vier Lenkern, die unter Drogeneinfluss am Steuer saßen, den Führerschein abgenommen. Insgesamt gab es fast 500 Anzeigen und Organmandate.

Die Schwerpunktaktion fand in der Nacht von Freitag auf Samstag unter Leitung der Landesverkehrsabteilung statt. Dabei wurden insgesamt 30 Führerscheine wegen Lenkens eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss und vier Führerscheine wegen Lenkens unter Drogeneinfluss abgenommen. Bei 17 Lenkern wurde eine Minderalkoholisierung festgestellt.

Strafe auch unter 0,8 Promille möglich

Insgesamt wurden 223 Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Kraftfahrgesetz (KFG) angezeigt. Zusätzlich hob die Polizei 266 Organmandate ein. Während der Pandemie ist die Zahl der Führerscheinabnahmen deutlich zurückgegangen, hieß es von der Polizei, nun seien die Zahlen wieder deutlich gestiegen. Bei Schwerpunktkontrollen gebe es regelmäßig zwischen 20 und 30 Führerscheinabnahmen wegen Alkohol am Steuer.

Als alkoholisiert gelten Autofahrer jedenfalls ab 0,8 Promille Alkohol im Blut. Aber auch bei einer Minderalkoholisierung mit einem Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille kann die Polizei die Weiterfahrt oder Inbetriebnahme eines Fahrzeuges verhindern, wenn sich der Lenker in einem offenbar beeinträchtigten Zustand befindet.

Strafen bis zu 5.900 Euro

Ab einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille wird der Führerschein für einen Monat entzogen und eine Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro verhängt. Bei 1,2 bis weniger als 1,6 Promille ist der Führerschein für mindestens vier Monate weg und die Geldstrafe beträgt 1.200 bis 4.400 Euro. Außerdem muss eine Nachschulung absolviert werden.

Wer mehr als 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut hat oder den Alkotest verweigert, muss auf den Führerschein mindestens sechs Monate verzichten und bis zu 5.900 Euro Strafe zahlen. Neben der Nachschulung sind dann auch noch eine amtsärztliche und eine verkehrspsychologische Untersuchung nötig. Wiederholungstätern mit über 1,6 Promille wird der Führerschein für mindestens ein Jahr abgenommen.