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Chronik

Stallpflicht für Geflügelbetriebe aufgehoben

Gute Nachrichten gibt es für Geflügelbauern. Die seit Jänner gültige Stallpflicht in Gebieten mit stark erhöhtem Vogelgrippe-Risiko ist seit Samstag österreichweit aufgehoben. Die Stallpflicht hatte für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel gegolten. Einige Vorsichtsmaßnahmen bleiben aber aufrecht.

In Kärnten galt die Stallpflicht dreieinhalb Monate lang in 64 Gemeinden, hauptsächlich entlang von Flüssen und rund um Seen, wo wegen des Wildvogelzuges erhöhtes Geflügelpestrisiko herrscht – mehr dazu in Geflügelpest: Ab sofort Stallpflicht (kaernten.ORF.at; 10.1.2023). Anfang März war bei einem toten Sperber im Bezirk Villach-Land das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden – mehr dazu in Erster bestätigter Vogelgrippefall in Kärnten (kaernten.ORF.at; 13.3.2023).

Seit Samstag dürfen nun auch Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel ihre Tiere wieder aus dem Stall lassen. Es ist eine Erleichterung speziell für Betriebe mit Freilandhaltung. Nach 16 Wochen ohne Auslauf hätten sie ihre Eier nicht mehr als Freilandeier vermarkten dürfen.

Weiter zu Vorsicht geraten

Unabhängig von der Betriebsgröße müssen sich alle Geflügelhalter nach Wegfall der Stallpflicht weiterhin an einige Bestimmungen halten. Hühner dürfen nicht gemeinsam mit Enten oder Gänsen gehalten werden. Die Tiere dürfen nur im Stall oder unter einem Unterstand gefüttert und nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden. Tot aufgefundene wilde Wasservögel und Greifvögel sind weiterhin Amtstierärzten oder der Bezirkshauptmannschaft zu melden.

Neben einer sorgfältigen Reinigung von Gerätschaften und Ladeplätzen muss bei Verdachtsfällen die Behörde informiert werden. Hinweise für eine Vogelgrippeerkrankungen können beispielsweise weniger Futter- oder Wasseraufnahme, eine schlechtere Legeleistung oder eine erhöhte Mortalitätsrate sein.