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Biberbejagung um zwei Jahre verlängert

Der Biber ist zwar geschützt, der pflanzenfressende Nager soll in Ausnahmefällen aber weiterhin bejagt werden dürfen. Die entsprechende Verordnung wurde am 17. März für zwei weitere Jahre verlängert. Ein Grund sind die Schäden, die Biber an Feldern und Gewässern anrichten, die Population wächst außerdem.

Vor allem in den Wintermonaten, wenn Kräuter, Sträucher und Wasserpflanzen als Nahrung knapp sind, hinterlässt der Biber seine Fraßspuren an zahlreichen Bäumen. Zuletzt zum Beispiel am Dellacher Bach im Gailtal, wo der Nager durch seine gebauten Dämme das Wasser in sämtliche Richtungen abgeleitet hatte. Auch Hochwasserschutzeinrichtungen werden vom Biber immer wieder verlegt. Mit ein Grund, warum das Land die Bejagung des Tieres in Ausnahmefällen jetzt weiterhin erlaubt.

Vorher muss vergrämt oder umgesiedelt werden

Renate Scherling, Leiterin der Abteilung Agrarrecht beim Land: „Mit Auslaufen der alten Biberverordnung haben wir uns die Situation angeschaut und festgestellt, dass auch 2021 und 2022 die Zahl der Biberkonflikte sehr stark angestiegen ist. Es waren im Durchschnitt um 40 Prozent mehr Meldungen als 2019. Da war der Bedarf für eine neue Verordnung schon gegeben.“

Biberschäden in Goderschach im Gailtal
Werner Buchacher
Biberschaden an einem Baum

Seit 17. März ist sie in Kraft und besagt, dass die Tiere weiterhin in Ausnahmefällen gefangen und getötet werden dürfen, allerdings nur, wenn zuvor andere Maßnahmen wie ein Vertreiben der Tiere oder ein Umsiedeln erfolglos geblieben seien. Auch darf pro Jahr weiterhin nur eine bestimmtes Kontingent an Tieren erlegt werden, so Scherling. 66 Stück pro Jahr dürfen erlegt werden. Diese Höchstzahl sei aber auch in den letzten Jahren bei Weitem nicht erreicht worden. Schutzgebiete sind von der Verordnung ausgenommen.

Schäden werden abgegolten

Wie viele Biber derzeit in Kärnten leben, wird gerade erhoben, 2020 wurde die Population auf 670 Tiere geschätzt. Das aktuelle Monitoring soll bis zum Sommer abgeschlossen sein, sagte Scherling. Man merke, dass es eine Bestandserhebung gegen müsse, wenn man sich die Zunahme der Konfliktfälle und die Schäden anschaue. Diese werden auch abgegolten, so Scherling. Aus dem Wildschadensfonds wurden im vergangenen Jahr an die 10.000 Euro für überflutete Felder und Ernteentgänge ausbezahlt. Die Zahl habe sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt, sagte Scherling.