Osterfeuer
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Chronik

Osterfeuer müssen gemeldet werden

Zwei Wochen vor dem Osterfest laufen auch die Vorbereitungen für die traditionellen Osterfeuer, die immer gemeldet werden müssen. Feuer im bebauten Gebiet müssen nach der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung vom Bürgermeister sogar bewilligt werden.

Osterfeuer müssen bei der jeweiligen Gemeinde spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen gemeldet werden. Außerdem muss auch eine für das Osterfeuer verantwortliche Person bei der Gemeinde gemeldet werden. Verbrannt werden dürfen ausschließlich nur biogene Materialien, also Stroh, Holz, Schilf, Laub sowie Baum- und Grasschnitt.

Osterhaufen zum Schutz von Tieren umschichten

Außerhalb des bebauten Gebietes ist auch auf aufrechte Waldbrandverordnungen zu achten, also ob wegen Trockenheit ein aktuelles Feuerverbot besteht, wie derzeit in Villach – mehr dazu in Trockenheit: Villach verbietet offenes Feuer (kaernten.ORF.at; 24.3.2023). Das Brauchtumsfeuer darf in Kärnten nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag angezündet werden.

Während des Osterfeuers muss es eine ständige Aufsicht geben und es müssen auch Löschmöglichkeiten vorhanden sein. Vor allem sollte aber Rücksicht auf Tiere genommen werden, die sich im Osterhaufen verstecken können, wie Igel oder Kröten. Der Osterhaufen sollte daher vor dem Abbrennen umgeschichtet werden.