Fahrlerer vor Gericht
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Gericht

Fahrlehrer wegen Belästigung verurteilt

Ein 52 Jahre alter ehemaliger Fahrlehrer ist am Freitag am Bezirksgericht Feldkirchen zu zwei Monaten bedingter Haft und 300 Euro Teilschmerzensgeld verurteilt worden. Im wurde laut Strafantrag vorgeworfen, mindestens 16 Fahrschülerinnen während der Fahrten sexuell belästigt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ursprünglich hatten sich mehr als 50 mutmaßliche Opfer gemeldet. Letztlich musste sich der Fahrlehrer wegen sexueller Belästigung von 16 jungen Frauen zwischen 15 und 17 Jahren verantworten. Einige von ihnen erleben als Zuhörerinnen mit, wie sich der Ex-Fahrlehrer schuldig bekannte, aber einschränkte, er habe nicht gewusst, dass das strafrechtlich verfolgt werde und die Frauen das nicht wollten.

Fahrlehrer vor Gericht

Frauen waren in Schockstarre

Mit „das“ waren Berührungen während der Fahrstunden an Oberschenkel und Brust gemeint. Die Frauen habe er mit Kosenamen angesprochen und ihnen gesagt: „Alles was im Auto passiert bleibt im Auto“. Die Opfer seien wie in Schockstarre gewesen, aus Angst hätten die meisten sich lange nicht getraut, etwas zu sagen.

Im Februar 2022 vertraute sich eine junge Frau doch der Fahrschule an und brachte den Fall ins Rollen. Der Fahrlehrer wurde damals fristlos gekündigt und ist seither arbeitslos. Das löste eine regelrechte Lawine aus. 70 Frauen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren meldeten sich in den folgenden Monaten bei der Polizei. Sie berichteten ebenfalls von sexuellen Übergriffen durch den Fahrlehrer. Die Staatsanwaltschaft ermittelte ein Jahr lang und erhob Anklage in 16 Fällen.

Richterin: Belästigung alles andere als Kavaliersdelikt

Richterin Irene Malle-De Cillia verurteilte den 52-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Monaten und 300 Euro Teilschmerzensgeld. Der Angeklagte sei zwar unbescholten, angesichts der vielen Opfer und des langen Tatzeitraumes von fast fünf Jahren gehe es aber um Vorbeugung, sagte die Richterin.

Darüber hinaus gehe es auch um Bewusstseinsbildung, dass sexuelle Belästigung alles andere als ein Kavaliersdelikt sei, sagte die Richterin. Laut dem Verteidiger nahm der 52-Jährige das Urteil an. Der Bezirksanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.