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Chronik

Diskussion um die Bezeichnung Badehaus

Eine Diskussion ist um den Begriff Badehaus entbrannt. Bei der Präsentation der geplanten Saunalandschaft beim Strandbad Klagenfurt wurde darauf verwiesen, dass der Architekt der bisherigen Badehäuser den Namen geschützt hätte. Stimmt nicht, sagte nun der betroffene Architekt Herwig Ronacher. Die Kärntner Beteiligungsgesellschaft besitzt aber die Rechte auf die sogenannte Text-Bild-Marke.

Der Gailtaler Architekt Herwig Ronacher ist bekannt für seine Holzrobjekte, von Schulen bis eben zu Badehäusern. Es habe ihn überrascht, dass er die Markenrechte für Badehaus, Kärnten-Badehaus oder Kärntner Badehaus haben soll: „Es hat zwar einen Vertrag vor zehn Jahren mit der Kärntner Tourismus Holding gegeben und nach diesem Vertrag waren wir beauftragt, gemeinsam mit Dr. Kohl und Partner, das Konzept und die Idee des Kärnten Badehauses zu entwickeln.“

Architekt: Klagenfurter Sauna kann Badehaus heißen

Man habe damals vor zwölf Jahren bei der Entwicklung der wetterunabhängigen Bade- und Saunamöglichkeiten mit Touristikern und dem Land Wert auf Nachhaltigkeit gelegt. Damals wurden Kriterien für die Landes-Förderung von Badehäusern geschaffen. Der Architekt sagte, er sehe keinen Grund, dass die Klagenfurter Sauna nicht Badehaus heißen soll: „Ich habe vor über einem Jahr den Herrn Bürgermeister und die Stadtwerke dahingehend beraten, dass das Gebäude nach Süden und gleichzeitig zum See ausgerichtet sein soll, was in der Ostbucht vielleicht nicht ganz optimal ist. Es wurde zu Beginn schon darauf Bedacht genommen, dass die Architektur einen Wiedererkennungswert haben sollte.“

KBV: Wort Badehaus kann jeder verwenden

Thomas Melcher von der Kärntner Beteiligungsgesverwaltung sagte auf ORF- Anfrage: Es gäbe einen Schutz auf den Begriff „Kärntner Badehaus“, gehalten von der KBV. Es sei aber nie jemand von den Stadtwerken an die Beteiligungsverwaltung herangetreten, dewegen sei das für sie kein Thema. Worte wie Badehaus seien aber für jeden ungefragt nutzbar.