Tafel mit Aufschrift Landesrechnungshof Kärnten
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Politik

LRH: Verstoß gegen Spekulationsverbot

Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) hat im Auftrag des Kärntner Landtags die Geldveranlagungen der Landeshauptstadt Klagenfurt unter die Lupe genommen. Er kam zu dem Schluss, dass die Landeshauptstadt mit dem Klagenfurter Spezialfonds gegen das Spekulationsverbot verstoße.

Im Fokus der Überprüfung des LRH standen der Klagenfurter Spezialfonds und die Veranlagung des Darlehens für das geplante Hallenbadprojekt. In seinem Prüfbericht richtet der LRH 32 Empfehlungen an die Landeshauptstadt.

Klagenfurter Spezialfonds

Das Kärntner Spekulationsverbotsgesetz legt fest, welche Veranlagungsformen für Land und Gemeinden zulässig sind, heißt es in dem Bericht des LRH. Neben diesen Veranlagungsformen erlaube die Verordnung zusätzliche risikoaverse Investitionen, wie beispielsweise Spezialfonds und bestimmte Investmentfonds. Solche Veranlagungen dürften aber maximal 30 Prozent der gesamten Veranlagungen ausmachen.

Diese 30-Prozent-Grenze habe die Landeshauptstadt Klagenfurt im Jahr 2021 deutlich überschritten, indem sie 90 Prozent der verfügbaren Geldmittel im Klagenfurter Spezialfonds veranlagte, kritisierte der LRH. Auch in den Jahren davor hätten die veranlagten Gelder bereits über dieser Grenze gelegen.

Millionen-Verluste im letzten Jahr

In weiterer Folge sei es im Jahr 2022 zu einer negativen Entwicklung des Klagenfurter Spezialfonds und damit verbundenen Buchwertverlusten gekommen. Diese betrugen zum 31. Oktober 2022 gegenüber dem 31. Dezember 2021 rund 6,2 Millionen Euro, hieß es vom Rechnungshof. Wird allerdings der Zeitraum seit Gründung des Fonds im Jahr 2006 betrachtet, so habe der Fonds Gewinn gemacht, sagte Bauer im Interview mit dem ORF.

Der LRH empfiehlt, die Veranlagungen der Landeshauptstadt an das Kärntner Spekulationsverbotsgesetz anzupassen und künftig die 30-Prozent-Grenze für Veranlagungen im Klagenfurter Spezialfonds einzuhalten. Dabei wäre auch auf eine risikovermeidende Veranlagung der Gelder zu achten.

Die Landeshauptstadt Klagenfurt teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass der Stadtsenat am 7. Dezember 2022 beschlossen hätte, eine stufenweise Anpassung der Veranlagungen an das Kärntner Spekulationsverbotsgesetz vorzunehmen.

Hallenbad-Darlehen widerspricht Spekulationsverbot

Bei der Finanzierung des geplanten Hallenbades ortet der LRH einen Verstoß gegen das Spekulationsverbot. Für das geplante Sport- und Vitalbad habe die Landeshauptstadt im Juli 2021 ein Darlehen von 50 Millionen Euro aufgenommen. Die Zuzählung der aufgenommenen Mittel erfolgte im November 2021, obwohl Auszahlungen erst ab dem Jahr 2023 erwartet wurden. Die aufgenommenen Gelder wurden daher im Dezember 2021 im Klagenfurter Spezialfonds zwischenveranlagt, wo sie aktuell noch veranlagt sind.

Dieser Vorgang widerspricht dem Kärntner Spekulationsverbotsgesetz, das die Aufnahme von Darlehen für die Veranlagung untersagt, kritisiert der Rechnungshof. Die Zwischenveranlagung liquider Mittel sei für maximal zwölf Monate erlaubt.

LRH: Gesetzeskonforme Lösung finden

Der LRH empfiehlt daher, für das veranlagte Darlehen rasch eine gesetzeskonforme Lösung zu finden. „Für zukünftige Projekte sollte die Landeshauptstadt Darlehen generell erst aufnehmen, wenn die Projektplanung abgeschlossen ist und ein Finanzierungskonzept vorliegt. Um zwei Zwischenveranlagungen zu vermeiden, sollten die Geldmittel nach dem Baufortschritt abgerufen werden“, sagte LRH-Direktor Günter Bauer.

Die Veranlagungspolitik der Landeshauptstadt zähle zu den Aufgaben des Stadtsenats, sagt der LRH. Als Unterstützung habe die Landeshauptstadt einen Ausschuss eingerichtet, der den Stadtsenat bei seinen Entscheidungen berät.

Ausschuss sollte öfter tagen

Sowohl beim Veranlagungsausschuss als auch bei der vorliegenden Veranlagungsrichtlinie sieht der LRH Verbesserungspotential. Der Ausschuss tage zu selten und die Protokolle würden die Ergebnisse der Sitzungen nicht in ausreichendem Umfang wiedergeben. Für eine optimale Unterstützung des Stadtsenats empfiehlt der LRH daher, dass der Ausschuss wie vorgeschrieben zumindest halbjährlich tagt und seine Sitzungsprotokolle umfassender und nachvollziehbarer gestaltet.

Nachbesserungsbedarf sieht der LRH auch bei der Veranlagungsrichtlinie, denn die vorliegende Richtlinie entspreche nicht dem Kärntner Spekulationsverbotsgesetz und ihre Regelungen würden sich ausschließlich auf den Klagenfurter Spezialfonds beziehen. „Um die Veranlagungspolitik zu optimieren, sollte die Landeshauptstadt eine Richtlinie mit Regelungen für alle Veranlagungen erstellen und auch Bestimmungen des Internen Kontrollsystems oder Genehmigungsprozesse mitaufnehmen“, sagte Direktor Bauer.

Stadt: Vorgaben werden bis zum Sommer erfüllt

Bis zum Sommer will die Stadt Klagenfurt das Spekulationsverbot des Landes einhalten. Am Montag gab es eine Sitzung des Finanzausschusses, zu der der direktor des Landesrechnungshofes als Auskunftsperson geladen war. Der Inhalt der Sitzung ist nicht öffentlich. Laut dem Obmann des Finanzausschusses, Rene Cerne (Team Kärnten), waren die Gespräche konstruktiv. Er ist optimistisch, dass die Stadt bis zum Sommer alle Bestimmungen einhalten könne.

FPÖ: Erschreckende Missstände

In einer Aussendung der FPÖ, war von erschreckenden Missständen die Rede, die nun aufgedeckt worden seien. „Diese offenkundig schweren Schaden anrichtenden Verfehlungen im Klagenfurter Rathaus müssen restlos aufgearbeitet werden“, sagte der freiheitliche Kontrollausschuss-Vorsitzende im Kärntner Landtag Gernot Darmann.