Chronik

Land muss Familienbeihilfe zurückzahlen

Das Land muss 1,2 Millionen Euro an erhöhter Familienbeihilfe an Menschen mit Behinderung zurückzahlen. Betroffen sind Personen, die in Zentren für psychosoziale Rehabilitation untergebracht sind. 80 Prozent ihrer Beihilfen wurden jahrelang einbehalten. Zu Unrecht, wie der Oberste Gerichtshof urteilte.

Die erhöhten Familienbeihilfen wurden einbehalten, weil sie als Einkommen bewertet wurden, wenn sich nicht zur Gänze den Heimaufenthalt gedeckt hatten. Diese Vorgehensweise sei nicht rechtens, hieß es in einem Urteil des Obersten Gerichtshofes. Die Gelder hätten demnach den Betroffenen für ihre individuellen Bedürfnisse zur Verfügung stehen müssen.

Kärntner klagte Land

Ein Kärntner klagte das Land. Nach dem OGH-Urteil wurde die Einbehaltung umgehend gestoppt, heißt es von Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ). In Regierungssitzung am Dienstag wurde festgelegt, dass die Familienbeihilfen rückwirkend für einen Zeitraum von drei Jahren zurückgezahlt werden. Der Zeitraum entspreche der Verjährungsfrist. Den Betroffenen werde bei der Antragstellung geholfen, hieß es.

Die einbehaltene Familienbeihilfe betrug pro Person und Monat im Schnitt 190 Euro. Laut Land seien 258 Menschen mit Beeinträchtigung anspruchsberechtigt, die in Pflegeheimen oder Zentren für psychosoziale Betreuung vollversorgt werden. Kärnten sei übrigens nicht das einzige Bundesland, das die Beihilfen nun zurückzahlen muss. Von dem OGH-Urteil seien auch andere Bundesländer betroffen.