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Politik

LH Kaiser: Kritik an „Pensionsraub“

Mitten im Wahlkampf sorgt die Höhe der Pensionen für politischen Wirbel. Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) kündigte gegenüber der Bundesregierung eine Verfassungsklage an, sollte die Aliquotierung bei der Pensionsanpassung nicht aufgehoben werden. Sie sorge für große Ungerechtigkeit bei der Pensionshöhe und ist laut Kaiser „Pensionsraub.“

Derzeit erhalten Menschen, die im Jänner in Pension gehen, 100 Prozent der Inflationsanpassung. Jeder Monat später bedeutet minus zehn Prozent. Bis zu 73.000 Euro kann das Pensionsminus betragen, wenn jemand nicht im Jänner, sondern erst im November oder Dezember die Pension antritt. Kaiser geht dabei von einer durchschnittlichen Angestelltenpension von rund 2.600 Euro aus, wobei die Pension im Schnitt 18 Jahre bezogen wird.

Pensionsraub

Hohe Inflation sorgt für enorme Differenz

Ausschlaggebend für die enorme Differenz ist die aktuell hohe Inflation, die sich im Anpassungsfaktor widerspiegelt. Das könnte dazu führen, dass Menschen frühzeitig schon im Jänner im Pension gehen, weil die Abschläge geringer ausfallen als der Verlust bei der Pensionsanpassung wenn man regulär erst zu Jahresende geht. Das sei nicht nur ungerecht, sondern richte sich auch gegen die Interessen des Staates, so Kaiser: „Der Staat möchte ja, dass die Menschen bis zum gesetzlichen Pensionsanspruchsalter auch arbeiten. Hier werden sie gezwungen, früher in Pension zu gehen.“

Kaiser: „Stichtag nicht Monat, sondern Jahr“

Alle Pensionistinnen und Pensionisten sollten daher den gleichen Anpassungsfaktor erhalten, fordert er. Denn es könne nicht nach Stichtagen von Monaten gehen, das sei Sternzeichen-Logik: „Es muss nach dem Kalenderjahr gehen, alle müssen gleich behandelt werden, denn niemand kann etwas für seinen Geburtstag.“

Mit einer Verfassungsklage will Landeshauptmann Kaiser die Regelung zu Fall bringen. Dazu bedarf es eines Drittels der Nationalratsabgeordneten. Deshalb plant er Gespräche mit den Kärntner Abgeordneten aller Parteien. Sollte der Bund nicht einlenken, könnte die Landesregierung eine Verfassungsklage einbringen: „Es gibt noch einige Möglichkeiten, die letzte Möglichkeit ist, dass die Kärntner Landesregierung einen Beschluss fast diese Regelung beim Verfassungsgerichtshof anzufechten.“

Die SPÖ könnte so eine Klage übrigens mit ihrer Mehrheit in der Kärntner Landesregierung allein beschließen.

Rechenbeispiele

Geht ein Mann heuer zu Jahresende mit 2.655 Euro in Pension, dann verliert er 2024 gegenüber jemand, der schon im Jänner pensioniert wurde, mehr als 3.000 Euro. Bis zum Jahr 2042 steigt die Kluft auf rund 73.000 Euro.

Ähnliches gilt für eine Frau, die im Dezember mit 1.655 Euro in Pension geht. Sie verliert 2024 fast 1.900 Euro. 2046 wären es schon fast 56.00 Euro.

FPÖ: Wahlkampfgetöse

FPÖ-Landesparteiobmann Erwin Angerer sagte am Freitag in einer Aussendung, die unfaire Pensionsanpassung kritisiere man seit Wochen, nun fordert Kaiser den Bund aus, sich damit auseinanderzusetzen, das sei Wahlkampfgetöse.

Team Kärnten: Mehr Fairness

Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer sagte in einer Reaktion, es müsse alles getan werden, dass dieser Raubzug gegen diese große Bevölkerungsgruppe aufgehoben wird. Im Extremfall sei auch eine Verfassungsklage ein Weg, der beschritten werden müsse. In dieser wichtigen Sachfrage fordert er eine einheitliche Kärntner Position, die gegenüber dem Bund vertreten werden sollte.